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Führerscheinklassen im Überblick: Alle Klassen plus neue EU-Regeln

Die Rückseite von einem Führerschein im Scheckkartenformat mit den verschiedenen Führerscheinklassen ist zu sehen.
Bis spätestens 2030 soll wohl auch der digitale Führerschein verfügbar sein. (© IMAGO / DeFodi Images / Bearbeitung GIGA)
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Es gibt mittlerweile 16 Führerscheinklassen in Deutschland und neue EU-Regeln stehen demnächst an. In unserer Übersicht findet ihr alle wichtigen Führerscheinklassen und was sich an ihnen ändern wird.  

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Was sind Führerscheinklassen?

Wer einen Führerschein in Deutschland und in der EU macht, der darf nicht automatisch jedes Fahrzeug damit fahren. Denn jedes ist in eine eigene Klasse eingeteilt. Die verschiedenen Klassen orientieren sich dabei an der Art des Fahrzeugs (z.B. Pkw, Motorrad, Lkw, Bus) und dessen Eigenschaften (z.B. Gewicht, Leistung, Anzahl der Sitzplätze). Damit man mit seinem Führerschein auch im europäischen Ausland fahren darf, sind die Klassen weitgehend harmonisiert. Ihr könnt also mit einem Pkw-Führerschein problemlos mit eurem Auto durch Italien fahren.

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Die Führerscheinklassen setzen sich aus einem bis zwei Buchstaben (A, AM, B, C, D, L, T …) zusammen, die auf der Rückseite des Führerscheins stehen. Bei einigen Führerscheinklassen gibt es noch eine Schlüsselzahl (96, 196, 197). Sie stehen ebenfalls auf der Rückseite in der Zeile 12.

Wichtig ist, dass ihr euch vorher gut informiert, welches Fahrzeug ihr mit eurem Führerschein bewegen dürft. Wenn ihr beispielsweise einen Pkw-Führerschein macht, inkludiert das die Fahrzeugklasse AM. Ihr dürft dann auch kleine Motorräder fahren, obwohl ihr in der Fahrschule nie auf einem sitzen musstet. Größere mit mehr als 50 ccm hingegen nicht.

Die Grafik zeigt alle 16 Symbole für Führerscheinklassen, die auf dem Führerschein stehen.
Es gibt aktuell 16 Führerscheinklassen und noch ein paar Erweiterungen. (© GIGA)
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Führerscheinklassen: Das ändert sich durch die neuen EU-Regeln

Im März 2025 verkündete das Europäische Parlament und der Europäische Rat, dass sie sich auf neue Führerscheinregeln für die EU geeinigt haben. Unter anderem beinhaltet die Liste die Einführung eines digitalen Führerscheins, eine einheitliche Probezeit für Anfänger und wer sein Führerschein verliert, darf in keinem EU-Land mehr fahren.

Diese Regeln sollen die Verkehrssicherheit innerhalb Europas verbessern, wo jährlich immer noch fast 20.000 Menschen ums Leben kommen. Das Ziel der EU ist es, bis 2050 keine einzigen Verkehrstoten mehr zu haben (Vision Zero).

Doch bevor es so weit ist, müssen die neuen Regeln erst noch in nationales Recht überführt werden. Dazu haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit. Wann sie also in Deutschland in Kraft treten, ist noch offen. In unserer Übersicht aller Führerscheinklassen listen wir daher noch die aktuell gültigen auf, nennen aber bereits die zukünftigen Änderungen.

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A-Klassen: Führerschein für Motorräder und Trikes

Die Grafik zeigt die Symbole der vier Motorrad-Führerscheinklassen.
Die Führerscheinklassen mit einem A erlauben das Fahren von Motorrädern mit unterschiedlichen Leistungen und Hubräumen. (© GIGA)

Die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM gelten für Motorräder, Roller, Trikes und Quads in unterschiedlichen Größen. A stellt dabei die höchste Klasse dar, die auch gleich die unteren Klassen A1, A2 und AM einschließt. Mit einem A-Führerschein dürft ihr jedes Motorrad ohne Beschränkung fahren – egal ob mit Verbrenner- oder Elektromotor.

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Autofahrer können zudem den Führerscheinzusatz B196 machen, mit man Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum bzw. 11 kW Leistung fahren darf.

Neue EU-Regel: Bisher war der Zusatz B196 nur in Deutschland gültig. In Zukunft soll er aber auch in anderen EU-Ländern annerkannt werden. Allerdings ist die neue Regelung noch nicht in Kraft.

Führerscheinklasse

Beschreibung des Fahrzeugs

AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm (bei Verbrennungsmotor) oder max. 4 kW Leistung (bei Elektromotor), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Leistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, wobei das Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg betragen darf. Führerschein ab 18 Jahren.

A

Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, einschließlich dreirädriger Kfz über 15 kW. Führerschein ab 24 Jahren (bzw. 20 mit Vorbesitz A2 seit 2 Jahren oder 21 bei dreirädrigen Fahrzeugen).

B196

Zusatz zum Führerschein B. Erlaubt das Führen von A1-Motorrädern. Aktuell nur in Deutschland gültig.

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B-Klassen: Führerschein für Pkw und kleine Anhänger

Die Grafik zeigt die beiden Symbole der Führerscheinklassen für Pkw.
Die Pkw-Führerscheine unterscheiden sich nur darin, wie schwer der Anhänger sein darf. (© GIGA)

Wer ein Pkw fahren will, benötigt einen Führerschein der Klasse B. Zusätzlich gibt es einige Unterklassen wie B96 und BF17, die etwa höhere Anhängerlast oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren erlauben.

Neue EU-Regel: Aktuell dürfen Besitzer des B-Führerscheins maximal 3,5 Tonnen durch die Gegend bewegen. Dieses Gesamtgewicht soll nun auf 4,25 Tonnen angehoben werden können. Perfekt für größere Wohnmobile. Allerdings benötigt ihr voraussichtlich eine entsprechende Ausbildung oder Prüfung und ihr müsst bereits zwei Jahre einen B-Führerschein besitzen. Die genauen Anforderungen werden die Mitgliedstaaten jedoch selbst festlegen.

Neue EU-Regel: Aktuell dürfen Besitzer des B-Führerscheins maximal 3,5 Tonnen durch die Gegend bewegen. Dieses Gesamtgewicht soll nun auf 4,25 Tonnen angehoben werden können. Perfekt für größere Wohnmobile. Allerdings benötigt ihr voraussichtlich eine entsprechende Ausbildung oder Prüfung und ihr müsst bereits zwei Jahre einen B-Führerschein besitzen. Die genauen Anforderungen werden die Mitgliedstaaten jedoch selbst festlegen.

Eine weitere Regel: In der gesamten EU soll das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt werden. Das ist für Deutschland nicht relevant, da es das bereits bei uns gibt.

Führerscheinklasse

Beschreibung des Fahrzeugs

B

Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze (außer Fahrer), Anhänger bis 750 kg oder schwerer, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

B96

Erweiterung der Klasse B für Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Kein eigenständiger Führerschein, sondern Zusatzschulung erforderlich.

BE

Pkw der Klasse B mit Anhängern über 750 kg bis maximal 3.500 kg.

B197

Erlaubt Fahren von Schaltfahrzeugen der Klasse B trotz Prüfung auf Automatik.

BF17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Klasse B mit Begleitperson bis zum 18. Lebensjahr.

C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen

Die Grafik zeigt die Symbole der vier Führerscheinklassen für Lkw.
Bei den Führerscheinklassen für Lkw hängt vieles vom Gesamtgewicht der Zugmaschine plus Hänger ab. (© GIGA)

Führerscheinklassen mit einem C benötigen alle Lkw-Fahrer. Die Zusatzziffer 1 gibt dabei an, dass es sich um die leichteren Schlepper handelt, während der Zusatzbuchstabe E einen schweren Anhänger beschreibt. Einen leichten Anhänger dürfen alle ziehen.

Neue EU-Regel: Zur Bekämpfung des Fahrermangels soll auch für schwere Lkw der Klasse C begleitetes Fahren ermöglicht werden, bevor das derzeitige Mindestalter von 21 Jahren erreicht wird. Mit einem C17-Führerschein dürfen dann bereits 17-jährige die Fahrzeuge bewegen, sofern ein erfahrener Lkw-Fahrer dabei ist.

Führerscheinklasse

Beschreibung des Fahrzeugs

C1

Lkw zwischen 3.500 kg und 7.500 kg, Anhänger bis 750 kg. Führerschein ab 18 Jahren.

C1E

Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C1 plus Anhänger über 750 kg, Gesamtkombination max. 12.000 kg. Führerschein ab 18 Jahren.

C

Lkw über 3.500 kg zGM, keine Begrenzung nach oben, Anhänger bis 750 kg. Führerschein ab 21 Jahren.

CE

Klasse C mit Anhänger über 750 kg. Führerschein ab 21 Jahren.

D-Klassen: Führerschein für Busse

Die Grafik zeigt die Symbole der vier Führerscheinklassen für Busse.
Neben dem Gewicht und dem Hänger kommt es bei den Führerscheinklassen für Busse auch auf die Anzahl der Passagiere an. (© GIGA)

Die D-Klassen gelten für Busse unterschiedlicher Größe. Hierbei ist nicht nur das Gewicht des beladenen Fahrzeugs relevant, sondern auch die Anzahl der Passagiere. Zudem müssen Busfahrer mit einigen Ausnahmen mindestens 21 bzw. 24 Jahre alt sein.

Führerscheinklasse

Beschreibung des Fahrzeugs

D1

Busse mit mehr als 8, aber max. 16 Fahrgastplätzen. Länge max. 8 m, Anhänger bis 750 kg. Führerschein ab 21 Jahren, innerhalb der Berufsausbildung ab 18 Jahren.

D1E

Kombination aus Fahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg. Führerschein ab 21 Jahren, innerhalb der Berufsausbildung ab 18 Jahren.

D

Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, keine Längenbegrenzung, Anhänger bis 750 kg. Führerschein ab 24 Jahren, innerhalb der Berufsausbildung ab 20 bzw. 21 Jahren.

DE

Kombination aus Fahrzeugen der Klasse D mit Anhänger über 750 kg. Führerschein ab 24 Jahren, innerhalb der Berufsausbildung ab 20 bzw. 21 Jahren.

L- und T-Klasse: Führerschein für Traktoren

Die Grafik zeigt die Symbole der zwei Führerscheinklassen für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die Führerscheinklassen L und T gibt es zum Pkw-Führerschein dazu. (© GIGA)

Die L- und T-Klasse gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren. Die beiden unterscheiden sich im Wesentlichen durch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Wer den Pkw-Führerschein B macht, darf automatisch auch die L- und T-Klassen fahren.

Führerscheinklasse

Beschreibung des Fahrzeugs

L

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis zu 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h.

T

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h, auch mit Anhänger. (Bis 40 km/h bei Fahrern unter 18 Jahren.)

Führerscheinklassen für Quads

Um ein Quad fahren zu dürfen, kommt es auf die Leistung der Maschine an. Liegt sie unter 50 ccm und kann nur maximal 45 km/h schnell fahren, gilt es wie ein kleines Motorrad bzw. Roller. Dann reicht der Führerschein AM.

Wenn ihr allerdings Quads mit höheren Geschwindigkeiten und mehr Hubraum fahren wollt, benötigt ihr den Pkw-Führerschein B.

Leistung

Führerschein

AM

Hubraum max. 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

B

Hubraum größer als 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Führerscheinklassen Alt und Neu: So heißen sie jetzt

Die oben aufgelistete Führerscheinklassen gab es nicht immer. Bis zum 1. Januar 1999 galten noch andere Führerscheinklassen, die Nummern statt Buchstaben verwendeten. Zu dem Datum trat aber 2. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Seitdem gelten die neuen EU-einheitlichen Fahrerlaubnisklassen.

Allerdings genießen Besitzer von alten Führerscheinen oft noch einen Bestandsschutz mit erweiterten Rechten. Wer etwa noch den alten Pkw-Führerschein (Klasse 3) gemacht hat, darf oft mehr fahren als mit einem heutigen B-Führerschein. Unter anderem waren B, BE, C1, C1E, L, T mit inbegriffen, sehr alte Führerscheine galten sogar noch für 125er-Motorräder.

Mit der 3. Führerscheinrichtlinie im Jahr 2013 ist das Klassensystem nochmal verfeinert worden. Beispielsweise wurde die Klasse AM eingeführt.

Hier eine Übersicht, welche neuen Klassen aktuell die alten ersetzen.

Fahrzeug

Führerscheinklasse alt

Führerscheinklasse neu

Motorrad

1

A

Motorrad mit Beschränkungen

1a

A2

Motorrad bis 125 ccm

1b

A1

Kleinkrafträder bis 50 ccm

4

AM

Pkw

3

B, BE

Lkw

2, 3

C, CE, C1, C1E

Bus

3 (Mit Zusatzerlaubnis für Fahrgastbeförderung)

D, D1, DE, D1E

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

5

L, T

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