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Brief falsch zugestellt: Was tun mit fremder Post?

© Getty Images / lolostock
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In seltenen Fällen kommt es vor, dass man in seinem Briefkasten einen Brief vorfindet, der an jemand ganz anderen adressiert ist. Was sollte man bei einer falschen Zustellung am besten tun?

Falls Briefe regelmäßig falsch in eurem Briefkasten landen, solltet ihr euren Zusteller darauf ansprechen. Ihr könnt euch auch an den Kundenservice des Postunternehmens wenden. Als weiteren Schritt könnt ihr euch an den „Verbraucherservice Post“ der Bundesnetzagentur wenden und euch dort beschweren.

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Brief mit fremden Empfänger im Briefkasten?

Wurde ein Brief nur einmal falsch zugestellt, kann es sich um ein Versehen des Zustellers handeln. Dann solltet ihr so vorgehen:

  • Wenn euer Name nicht auf dem Briefumschlag steht, dürft ihr den Brief nicht öffnen. Ihr könnt euch dadurch nach § 202 StGB wegen eines Verstoßes gegen das Briefgeheimnis strafbar machen.
  • Ihr dürft den Brief auch nicht einfach wegschmeißen. Auch das kann strafbar sein, da es sich strenggenommen um eine Sachbeschädigung handelt.
  • Werft den Brief einfach wieder in einen Briefkasten der Deutschen Post. Ihr könnt so etwas wie „Empfänger unbekannt“ auf dem Umschlag vermerken, müsst es aber nicht. Eine Briefmarke müsst ihr natürlich ebenfalls nicht draufkleben.
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  • Ihr könnt die falsch zugestellte Post auch dem Zusteller in die Hände drücken oder in einer Postfiliale abgeben. Partnershops und Postbank-Finanzcenter arbeiten hingegen nicht direkt mit der Briefzustellung zusammen und können nicht weiterhelfen.
  • Falls ihr den Zusteller nicht trefft und auch nicht vor die Tür gehen wollt, ruft bei der Hotline 0228-4333112 an. Hier könnt ihr vereinbaren, dass die Falschzustellung abgeholt wird.
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  • Achtet darauf, von welchem Unternehmen der Brief zugestellt wurde. Ist jemand anderes als die Deutsche Post zuständig, solltet ihr einen Postkasten des entsprechenden Zustelldienstes aufsuchen.
  • Alternativ gebt ihr den Brief im örtlichen Fundbüro ab.

Brief falsch zugestellt: So solltet ihr bei fremder Post handeln

Geht der Brief an die Post, ermittelt diese den richtigen Empfänger oder schickt das Stück an den Absender zurück. Können beide nicht gefunden werden, kann die Post den Inhalt für weitere Informationen einsehen. Lässt sich auch auf diesem Weg niemand ermitteln, der für den Brief zuständig ist, wird es archiviert (Quelle: test.de).

Tipp: Wer selbst einen Brief vermisst und nicht erhält, kann einen Nachforschungsauftrag stellen.

Wohnt ihr in einem Mehrfamilienhaus und habt eine gute Gemeinschaft im Haus, fragt Nachbarn, ob sie mit dem euch unbekannten Empfängernamen etwas ankommen können. Einige Häuser haben inzwischen auch WhatsApp-Gruppen, wo ihr eure Frage stellen könnt. Handelt es sich bei dem Empfänger um jemanden, der früher in dem Haus gewohnt hat und kennt ihr dessen neue Anschrift, könnt ihr auch einen Vermerk wie „Bitte weiterleiten an:“ mit der neuen Adresse auf den Umschlag schreiben und ihn in einen Postkasten einwerfen.

Um zu verhindern, dass eure Briefe nach einem Umzug an die alte Anschrift geschickt werden, könnt ihr einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten.

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