Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Personalausweis als Pfand? Darum ist das keine gute Idee

Personalausweis als Pfand? Darum ist das keine gute Idee

© IMAGO / Eibner
Anzeige

Manchmal wird verlangt, dass man seinen Personalausweis als Pfand hinterlegt. Das sollte man aber nicht tun. Zum einen gibt man schließlich ein wichtiges Dokument mit seinen persönlichen Daten aus der Hand, zum anderen ist es sogar illegal.

Während Kopien und Scans von Ausweisen in einem gewissen Rahmen erlaubt sind, darf man seinen Personalausweis niemandem als Pfand geben. Das wird in § 1 Absatz 1 Satz 3 Personalausweisgesetz geregelt:

„Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“.

Anzeige

Personalausweis als Pfand? Das ist verboten

Diese Regel gilt nicht nur für Personalausweise, sondern auch für Reisepässe. Ein Personalausweis wird manchmal auch an eigentlich seriösen Orten als Pfand gewünscht, etwa an einer Schlittschuhbahn, Taucherhalle oder einem Bowling-Center, um eine entsprechende Ausrüstung für den Besuch zu erhalten. Auch dort solltet ihr das Dokument aber nicht in andere Hände geben. Wenn jemand einen Personalausweis als Pfand fordert, weist ihn auf die rechtliche Lage hin und bietet gegebenenfalls eine Alternative an, die ihr hinterlegen könnt.

Anzeige

Das Gesetz umfasst nur solche Fälle, bei denen der Ausweis über einen längeren Zeitraum an andere Personen weitergegeben wird. Es gibt also keinen Paragraphen, der besagt, dass man den eigenen Personalausweis niemals an Dritte weitergeben darf. Ihr könnt euch so also zum Beispiel nicht herausreden, wenn ihr ein eine Polizeikontrolle geratet oder andere Behörden das Dokument sehen möchten. Die Polizei darf den Ausweis an sich nehmen und auch sicherstellen.

Anzeige

Der externe Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Sicherheitsrisiko und Betrugsgefahr

Weiterhin ist ein Personalausweis gesetzlich nicht euer Eigentum, sondern gehört der Bundesrepublik Deutschland. Um etwas als „Pfand“ weiterzugeben, muss man nach der genauen Definition das Eigentum daran halten.

Abgesehen von der rechtlichen Seite birgt die Weitergabe des Personalausweises und auch des Reisepasses einige Sicherheitsrisiken. Ihr gebt schließlich viele persönliche Daten in fremde Hände. Über den Chip im Ausweis können online verschiedene Behördengänge durchgeführt oder Dokumente angefordert werden. Mit den persönlichen Daten ist zudem ein Identitätsdiebstahl für Fremde ein Leichtes. Betrüger können so zum Beispiel Verträge in eurem Namen online abschließen. Oft werden gestohlene Personalausweisdaten auch für Betrügereien bei eBay Kleinanzeigen, Airbnb und Co. verwendet. Kriminelle schicken Interessenten dann das Foto von einem gestohlenen Ausweis, um eine angebliche Sicherheit vorzugaukeln. Oft nimmt das Gegenüber dann an, zu wissen, mit wem man es online zu tun hat. Mit dieser falschen Sicherheit werden Geschäfte abgeschlossen, bei denen man von Betrügern abgezockt wird. So funktioniert zum Beispiel der Betrug mit Langzeitmieten bei Airbnb.

Ähnliche Tipps:

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige