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Hammer-Urteil gegen GEZ: Große Neuerung beim Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag muss nicht in jedem Fall überwiesen werden. (© GIGA)

Kann man den Rundfunkbeitrag auch bar bezahlen? Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts watscht die GEZ ab und sagt: ja. Potenzielle Barzahler müssen aber eine Hürde nehmen.

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Rundfunkbeitrag: Barzahlung in Ausnahmen möglich

Per Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerauftrag – so lässt sich der Rundfunkbeitrag in Deutschland an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio begleichen. Damit wollten sich zwei Männer aus Hessen aber nicht abfinden. Sie forderten, dass ihnen eine Barzahlung ermöglicht wird. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil gefasst.

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In Ausnahmefällen darf der Rundfunkbeitrag dem Gericht nach tatsächlich in bar bezahlt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Beitragspflichtigen nachweislich kein Girokonto besitzen oder eröffnen können (Quelle: heise online).

Die Hürde für eine kostenfreie Barzahlung bleibt hoch und dürfte die meisten der „GEZ“-Kritiker nicht betreffen. Auch die beiden Kläger besitzen ein Girokonto. Auswirkungen hat das Urteil dennoch, denn der Hessische Rundfunk muss nun seine Satzung anpassen.

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Vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte dieses den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Anfang 2021 hatte der EuGH entschieden, dass die Annahme von Bargeld aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränkt werden kann, wenn das Land den Euro als Währung nutzt. Öffentlichen Stellen wie dem Beitragsservice sollten keine „unangemessenen Kosten“ durch Barzahlung entstehen.

Das hält die GIGA-Redaktion vom Rundfunkbeitrag:

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Rundfunkbeitrag sorgt für Rekordeinnahmen

Nach Erhöhung des Rundfunkbeitrags erhalten die öffentlich-rechtlichen Sender entsprechend mehr Geld. So darf sich der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) über ein Plus von 35 Millionen Euro freuen. Währenddessen sorgen „GEZ“-Verweigerer für ein riesiges Loch, das nach offiziellen Angaben der neun Landesrundfunkanstalten ganze 903 Millionen Euro beträgt.

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