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Harter Lockdown ab heute in Deutschland: Das gilt jetzt

© Joergelman

Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs haben sich vor wenigen Tagen auf einen harten Lockdown für Deutschland geeinigt. Nachdem die Corona-Infektionszahlen in den Tagen davor massiv gestiegen sind, wird nun die Notbremse gezogen. Ab heute, dem 16. Dezember 2020, gelten folgende Regeln.

 
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Harter Lockdown in Deutschland ab Mittwoch

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt in Deutschland wieder ein harter Lockdown. Die meisten Lockerungen werden zurückgenommen, da die Corona-Infektionszahlen drohen zu explodieren und das Gesundheitssystem zu überlasten. Deswegen gelten ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 folgende Regeln:

  • Einzelhandel muss schließen: Bis auf Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Drogerien, Tierbedarfsläden, Tankstellen, Werkstätten für KFZ und Fahrrad, Banken, Poststellen und Reinigungen, muss alles geschlossen werden. Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt weiterhin erlaubt.
  • Lieferung und Abholung: Man kann weiterhin Essen bestellen und abholen. Das Essen vor Ort ist untersagt.
  • Dienstleistungen: Friseursalons, Kosmetikstudios und Co. müssen wieder schließen.
  • Treffen: Es dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Weihnachten: Über die Weihnachtstage gilt eine Ausnahme. Dann dürfen sich zu einem Haushalt vier weitere Personen aus unterschiedlichen Haushalten begeben. Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Es wird empfohlen eine Woche vorher die Kontakte stark zu minimieren.
  • Silvester: Hier gilt dann wieder die normale Regel und es gibt keine Ausnahme wie an Weihnachten. Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten. Böller und Raketen dürfen nicht verkauft werden. An Silvester gilt ein Feuerwerksverbot.
  • Schulen & Kitas: Der Präsenzunterricht entfällt und Kitas sollen möglichst nicht aufgesucht werden. Es soll wohl bezahlten Urlaub für Eltern geben, die sich um die Betreuung der Kinder in dem Zeitraum kümmern müssen. Eine Notfallbetreuung soll sichergestellt sein.
  • Gottesdienste: Messen sind grundsätzlich erlaubt, aber nur mit strengem Hygienekonzept. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet sein. Es müssen immer Masken getragen werden und man darf nicht singen.
  • Alkohol in der Öffentlichkeit: Das Trinken im öffentlichen Raum ist im Zeitraum des Lockdowns verboten und wird mit einem Bußgeld belegt.
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Zusätzliche Regeln in bestimmten Bundesländern

Wenn der Inzidenzwert 200 überschreitet, dann können die Bundesländer zusätzliche Regeln wie Ausgangssperren in der Nacht oder Ähnliches verhängen. Das gilt beispielsweise in Bayern von 21 bis 5 Uhr. Genaue Details dazu könnt ihr bei T-Online nachlesen.

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