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Lahmes Internet am Handy? Kunden erhalten Geld zurück

Nicht nur dieser Herr hat mit Verbindungsproblemen zu kämpfen. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)
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Wer mit seinem Handy häufiger schlechten Empfang hat, könnte bald Geld zurückbekommen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt Regeln für ein Minderungsrecht vorgeschlagen. Damit sollen Smartphone-Nutzer bei schlechtem mobilen Internet einfach weniger zahlen können.

Lahmes Internet: Geld zurück bei schlechtem Handynetz

Die Bundesnetzagentur greift durch: Mobilfunkkunden, deren Verbindung deutlich schlechter ist als vertraglich versprochen, können bald eine Preisminderung verlangen. Ein neues Gesetz soll diesen Anspruch noch in diesem Jahr durchsetzen.

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Jetzt wurde eine klare Definition vorgelegt, wann Smartphone-Nutzer eine Preisminderung erhalten können. Wenn die mobile Datenübertragungsrate in ländlichen Gebieten wiederholt weniger als 10 Prozent des versprochenen Maximalwertes beträgt, soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Minderung geben. Wer also für 50 Mbit/s bezahlt, aber weniger als 5 Mbit/s bekommt, kann Geld zurückfordern.

In städtischen Gebieten muss nur ein Schwellenwert von 25 Prozent unterschritten werden. Allerdings müssen die Kunden wie auch auf dem Land 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen, um den Mangel tatsächlich nachzuweisen. Hält sich ein Anbieter nicht an die Vorgaben, können Kunden eine Preisminderung oder eine außerordentliche Kündigung verlangen.

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Die Telekommunikationsanbieter zeigen sich erwartungsgemäß wenig begeistert von den neuen Regelungen. Kritisiert wird vor allem die als zu gering empfundene Anzahl der erforderlichen Messungen (Quelle: RND).

Branchenvertreter fordern eine Anpassung, um Schwankungen durch Wettereinflüsse oder andere lokale Gegebenheiten besser erfassen zu können. Außerdem müsse die Standortbestimmung bei der Messung genauer werden, um Manipulationen vorzubeugen.

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Verbraucherschützer unzufrieden mit Vorgaben

Kritik kommt nicht nur von den Anbietern, sondern auch von Verbraucherschützern. Sie bemängeln, dass die Hürden für den Nachweis einer mangelhaften Leistung zu hoch seien und die Regelungen nicht weit genug gingen. Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW bezeichnet die neuen Regeln als „zahnlosen Tiger“, da sie keinen ausreichenden Schutz böten.

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