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Ohne Klarnamen bei Facebook: Pseudonyme sind erlaubt

Facebook muss Pseudonyme teilweise wieder zulassen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. (© Unsplash)
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Wer ein Facebook-Konto besitzt, muss seinen richtigen Namen öffentlich angeben – meint zumindest Facebook. Nun stellt der Bundesgerichtshof fest, dass die Angabe eines Klarnamens nicht in jedem Fall verpflichtend ist. Es kommt auf das Alter des Accounts an.

 
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Facebook: BGH kippt Klarnamenpflicht teilweise

Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen Facebook und manchen Nutzern, die der Plattform ihren echten Namen nicht verraten möchten. Facebook zufolge steht in den Nutzungsbedingungen, dass es eine Pflicht zur Angabe eines Klarnamens gibt. Wer sich nicht daran hält und stattdessen ein Pseudonym benutzt, dem kann das Konto deaktiviert werden. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema beschäftigt und ein Urteil gesprochen.

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Der BGH stellt fest, dass Facebook unter bestimmten Umständen auch Pseudonyme erlauben muss. Die Pflicht zur Angabe des echten Namens in Facebooks Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und April 2018 sei unwirksam. Nutzer dürfen auf ihren öffentlich einsehbaren Profilen ein Pseudonym einsetzen, wenn sie Facebook selbst ihren echten Namen mitgeteilt haben.

Das betrifft aber nicht alle Konten, denn wegen einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung gilt bei neueren Fällen weiter eine Klarnamenpflicht nach innen wie nach außen. Bei Facebook-Konten, die im Mai 2018 oder später erstellt wurden, dürfen Nutzer dem neuen Urteil nach kein Pseudonym nutzen.

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Facebook zufolge basiert die Entscheidung des BGH „auf einer überholten Rechtslage“. Im konkreten Fallen hatten zwei Nutzer der Plattform geklagt, weil Facebook ihre Konten ohne Klarnamen sperrte und dabei auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwies (Quelle: Tagesschau).

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Anwalt: „Nutzer haben Angst vor Shitstorm“

Dem Anwalt der Kläger zufolge ergeben Pseudonyme gerade bei Facebook viel Sinn: „In beiden Fällen geht es darum, dass die Nutzer Angst davor haben, was im Internet häufig vorkommt: nämlich einem Shitstorm“. Einen solchen hätten Nutzer zu befürchten, wenn eine Meinungsäußerung einer „aggressiven Minderheit“ nicht gefällt.

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