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Schuldeingeständis von AMD: Darum steht Käufern der "Achtkern"-Prozessoren eine Entschädigung zu

© AMD / Getty Images –Koldunova_Anna
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Seit 2015 musste sich AMD mit einem Rechtsstreit herumschlagen, welcher sich gegen das Marketing der alten „Achtkern“-Prozessoren richtet. Nun knickt der Chiphersteller ein und sichert einigen Käufern eine Entschädigung zu. 

 
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Trügerische Reklame: Bulldozer-Prozessoren sind keine Achtkerner

Achtkerner oder kein Achtkerner, das war lange die Frage. Für AMD war die Antwort die ganze Zeit klar: Ihre entsprechenden sieben Bulldozer-Prozessoren sind native Achtkern-Desktop-CPUs. Das sah der US-Amerikaner Tony Dickey jedoch anders und verklagte die Firma 2015 wegen Verletzung des Verbraucherrechtsschutzgesetzes, falscher Werbung, Betrug, Verletzung der Garantieangaben, fahrlässige Fehldarstellung und ungerechtfertigter Bereicherung, so das Rechtsmagazin Legal Newsline.

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Um folgende CPU-Modelle der Bulldozer-Reihe geht es:

  • FX-8120
  • FX-8150
  • FX-8320
  • FX-8350
  • FX-8370
  • FX-9370
  • FX-9590
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Laut Dickey handelt es sich bei diesen Modellen nicht um Achtkern-Prozessoren, da die CPU lediglich aus 4 Modulen besteht, die jeweils einen Dualcore beheimaten. Aufgrund dieser Chip-Architektur müssen sich die einzelnen Kerne eines Moduls Ressourcen der Floating Point Unit und des Cache teilen. Das sorgt in manchen Anwendungsfällen für starke Leistungseinbrüche. 

AMD versuchte zu erklären, dass die Käufer den Grundgedanken der Bauweise verstehen würden, das Gericht und die Klägerseite sahen das jedoch anders. Nun musste sich AMD entscheiden: Entweder das offizielle Gerichtsurteil abwarten oder sich mit der Gegenseite außergerichtlich einigen. AMD entschied sich für Letzteres.

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Entschädigung für Käufer: Gesamtsumme fällt gering aus

Beide Parteien einigen sich darauf, dass AMD eine Entschädigung von 12,1 Millionen US-Dollar zahlt. Laut der Streitbeilegungsvereinbarung, welche auf der britischen Nachrichten-Webseite The Register zu finden ist, entspricht das etwa 20 Prozent der Schadensersatzsumme, welche die Kläger ursprünglich veranschlagten. Jeder, der sich eines der sieben Modelle über AMDs Webseite gekauft hat oder zum Zeitpunkt des Kaufes in Kalifornien beheimatet war, hat ein Anrecht auf einen Anteil der Entschädigung.

Da man laut des Dokuments davon ausgeht, dass nur etwa 20 Prozent aller Geschädigten ihren Teil der Entschädigung in Anspruch nehmen werden, soll die durchschnittliche Auszahlung bei etwas mehr als 35 US-Dollar pro Käufer liegen. Doch nicht nur die Geschädigten dürfen sich aus dem Topf voll Geld bedienen, auch die Kosten der Anwälte sollen damit beglichen werden.

Laut der Beilegungsschrift haben sich die noch nicht konkret darauf einigen können, wieviel Prozent der Gesamtsumme man einbehalten würde. Mehr als 30 Prozent würde man jedoch nicht verlangen. Das würde einem Wert von rund 3,63 Millionen US-Dollar entsprechen. Zum Vergleich: Im Normalfall geben sich Anwälte von Sammelklagen in den USA mit 15-20 Prozent der Gesamtsumme zufrieden.

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