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Umweltbonus für E-Autos: Jetzt schreitet die Wettbewerbszentrale ein

© Unsplash / Charlotte Stowe
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Wer sich ein Elektroauto zulegt, der darf sich über eine staatliche Umweltprämie freuen. Hier nehmen es manche Autohändler aber nicht ganz so genau wie vom Gesetz vorgesehen. Grund genug für die Wettbewerbszentrale, dem Vorgehen ein Ende zu bereiten.

 
E-Mobility
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E-Autos: Umweltbonus darf nicht abgezogen werden

Bis zu 6.000 Euro können Käufer von E-Autos über die staatliche Umweltprämie einsparen, die zuletzt im Juli 2020 angehoben wurde. Bei der Bewerbung von Elektroautos durch Händler darf diese aber nicht direkt vom Preis abgezogen werden, wie die Wettbewerbszentrale nun erneut feststellt. Manche Autohändler wurden nun darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen weder gewünscht noch legal sei.

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Der Wettbewerbszentrale zufolge hätten manche Autohändler daraufhin die Preise bei ihren Angeboten wieder ohne die Umweltprämie angezeigt. Auch Unterlassungserklärungen mussten unterzeichnet werden. Andere Autohändler wiederum zeigten sich nicht so einsichtig. Hier strebt die Wettbewerbszentrale nun Klagen an.

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Bei einem konkreten Beispiel wurde ein VW Up e-United für 17.035 Euro statt für 23.035 Euro angeboten, wie heise online berichtet. Auch bei einem Peugeot e-208 GT wurde die staatliche Umweltprämie bereits eingepreist, was in einem Angebot von 27.490 Euro statt der eigentlichen 33.490 Euro mündete. Zusätzlich wurde ein e-Niro Spirit Navi Leder viel günstiger angepriesen.

Zum Thema Elektroautos herrschen nach wie vor einige Irrtümer, die wir im Video gerne aufklären:

5 Irrtümer über Elektroautos
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E-Autos: Umweltprämie reduziert nicht den Kaufpreis

Die Wettbewerbszentrale hat klargestellt, dass die staatliche Umweltprämie nicht dazu dient, den vom Händler angegebenen Kaufpreis zu reduzieren. Richtiger sei vielmehr, dass die Käufer eines Elektroautos einen Anspruch auf eine Förderung haben.

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Wer als Händler die Umweltprämie einfach einpreist, der kann dadurch bei Verkaufsportalen über entsprechende Filter sehr viel weiter oben landen als die Konkurrenz, die sich an Gesetze hält. Der Wettbewerbszentrale zufolge liegt hier „ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot“ vor. Zusätzlich wird gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

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