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Urteil gegen Netflix: So können Kunden sich bis zu 226 Euro zurückholen

Netflix hat in Berlin eine Schlappe vor Gericht erlitten, Kunden haben jetzt Chance auf Rückzahlungen. (© Netflix / Mockuper)
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Das Landgericht Berlin hat gegen Netflix entschieden: Bisherige Gebührenerhöhungen sind demnach rechtswidrig. Zwar ist der Streaming-Dienst in Berufung gegangen, doch Rechtsexperten der Stiftung Warentest erwarten keinen Erfolg. Sie verraten, wie ihr euer Geld am besten zurückbekommt – und das lohnt sich.

Teures Netflix-Abo? Kunden können bis zu 226 Euro zurückfordern

Für Netflix-Kunden sind es richtig gute Nachrichten: Seit Jahren vom Streaming-Dienst durchgeführte Preiserhöhungen sollen unwirksam sein. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin ist allerdings noch nicht rechtsgültig, Netflix geht in Berufung. Bei der Stiftung Warentest ist man sich allerdings schon jetzt sicher: Kundinnen und Kunden können von Netflix eine Menge Geld zurückfordern.

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Denn wegen der unzureichenden Nachvollziehbarkeit vergangener Preiserhöhungen sollen die seit dem Jahr 2016 gestiegenen Preise zurückgefordert werden können, erklären die Rechtsexperten. Das bedeutet: Vor allem für Kunden, die schon lange dabei sind, kommt ordentlich was zusammen.

Die Warentester kommen auf bis zu 226 Euro Rückerstattung mit Stand vom Februar 2022. Sobald Netflix den Monatsbeitrag für März erhalten hat, kommen weitere 6 Euro hinzu – und so weiter. Das gilt für Kunden, die schon vor der ersten Preiserhöhung Anfang 2017 das Premium-Abo von Netflix zahlten, derzeit für 17,99 Euro pro Monat.

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Dazu kommen Zinsen, da Netflix mit den Kundeneinnahmen Gewinn macht, Experten gehen von 5 Prozent extra aus. Zahle Netflix nicht rechtzeitig, könnten zudem weitere Zinsen für den Verzug fällig werden.

Wer noch nicht so lange dabei ist, kann natürlich nur eine geringere Rückerstattung von Netflix fordern. Das gilt ebenso, wenn ihr eine der günstigeren Versionen gebucht habt. Es kann nur zurückgezahlt werden, was ihr auch tatsächlich zu viel gezahlt habt.

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Unzufrieden mit Netflix? Schaut euch die anderen Streaming-Dienste im Vergleich an:

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Was Netflix-Kunden zur Erstattung wissen müssen

Neben der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage, gibt es noch eine Hürde: Laut Stiftung Warentest ist es sehr wahrscheinlich, dass Netflix die Erstattungen nicht von sich aus zahlen wird. Ihr müsst also selbst aktiv werden. Dafür stellen die Warentester einen Musterbrief bereit (bei Stiftung Warentest ansehen).

Netflix könne außerdem Kunden, die sich so die alten Preise zurück erstreiten, anschließend kündigen, warnt die Stiftung Warentest. Wen das betrifft, könne aber ein neues Abo abschließen und trotzdem Geld sparen.

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