Was genau ist bei Apple eigentlich ein Garantiefall – und was nicht? Eine Website hat jetzt die genauen Anweisungen erhalten, mit denen Apple-Support-Mitarbeiter arbeiten, wenn Benutzer Probleme mit ihrem iPhone melden.
Wenn iPhone-Pixelfehler auftreten, Staub ins Display gelangt oder das Displayglas plötzlich einen Haarriss bekommt, stehen die Chancen gut, dass Apple dies für einen Garantiefall hält. Das geht aus einem Dokument für Apple-Mitarbeiter hervor, das die Website Business Insider erhalten hat. Dieses enthält Richtlinien dafür, bei welchen Problemen Apple eine Reparatur im Rahmen der Garantie vornimmt und in welchen nicht.
So schließt beispielsweise ein Haarriss des Displayglases einen Garantiefall immer dann nicht aus, wenn der Mitarbeiter keinerlei Hinweise für einen Einschlag sieht – also beispielsweise einen Punkt, von dem aus sich mehrere Risse über das Displayglas verteilen. Wer das iPhone fallen lässt und so für ein gebrochenes Glas sorgt, kann sich natürlich nicht auf die reguläre Garantie berufen. Das Dokument nennt allerdings ein weiteres Phänomen, das als Garantiefall gilt: Wenn sich die FaceTime-Kamera plötzlich im Gehäuse verschiebt.
Display-Schutz von GIGA Fixxoo:
Außerdem nennt das Dokument diverse iPhone-Beschädigungen, bei denen Apple bereit ist, eine Reparatur vorzunehmen – allerdings eben nicht im Rahmen der Garantie, sondern nur gegen eine Gebühr. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es klare Hinweise auf Flüssigkeitsschäden gibt, das Displayglas sichtbar aufgrund eines Einschlags gebrochen ist, es Brüche im Display selbst gibt oder die Kamera aufgrund des Einwirkens von Lasern Schäden hat. Auch verbogene und aufgeplatzte Gehäuse sind kein Garantiefall – die „Bendgate“-Problematik und die dadurch gelegentlich resultierenden Touchscreen-Probleme lassen grüßen.
Schließlich gibt es noch Fälle, in denen Mitarbeiter eine Reparatur komplett verweigern sollen – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde bereit ist, für die Reparatur zu bezahlen oder nicht. Es handelt sich vor allem um Fälle, in denen der Benutzer selbst Modifikationen am iPhone vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen: Also beispielsweise dann, wenn die Hardware nicht den Identifikationsmerkmalen des iPhone entspricht, also ein Austausch des Gehäuses oder bestimmter anderer Komponenten erfolgte.
Selbst ein Austausch eines Akkus, der nicht durch Apple selbst erfolgte, sorgt dafür, dass Apple das iPhone nicht mehr annimmt. Auch bei einer Komplettzerstörung des iPhones – also im Falle „katastrophaler Beschädigungen“ – ist Apple zu einer Reparatur nicht bereit.
Die Vorgaben gelten für das iPhone 6, das iPhone 6s und das iPhone 7 sowie für die jeweiligen Plus-Geräte. Auch ist es offenbar nicht so, dass die Regeln in Stein gemeißelt sind; sie gelten nur als Richtlinie, an der sich die Mitarbeiter orientieren sollen. Es ist also durchaus möglich, dass Apple einen Defekt als Garantiefall behandelt, auch wenn die Anweisungen das nicht ausdrücklich so vorsehen.
Quelle: Business Insider via Mac Rumors