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Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage: Geht das?

Ein montiertes Balkonkraftwerk an der Außenseite eines Balkons.
Balkonkraftwerke lassen sich einfach und ohne Elektriker installieren. (© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie / Bearbeitung GIGA)
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Schon eine PV-Anlage am Start, aber der Hunger nach mehr Solarstrom ist noch nicht gestillt? Ein zusätzliches Balkonkraftwerk kann hier eine einfache Lösung sein, selbst wenn das Dach bereits voll ist. Wir zeigen euch, wie die Kombination technisch funktioniert und was ihr bei eurer Einspeisevergütung beachten müsst.

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Warum ein Balkonkraftwerk zur bestehenden PV-Anlage?

Wer eine Solaranlage hat, bei dem wächst schnell der Solar-Appetit. Doch in der Regel fehlt es dann an Platz für weitere Solarmodule auf dem Dach. Eine Erweiterung scheint also nicht möglich – außer, ihr greift auf ein Balkonkraftwerk zurück. Denn es vergrößert nicht nur eure Stromproduktion, es hat gegenüber einer klassischen PV-Anlage noch ein paar weitere Vorteile:

  • Einfache Erweiterung: Bis zu vier Module lassen sich oft unkompliziert per Schukostecker anschließen, ohne dass ein Elektriker für die Installation der Module selbst kommen muss. Eine große Solaranlage mit vier Modulen zu erweitern, ist deutlich aufwendiger.
  • Flexible Standorte: Balkonkraftwerke müssen nicht zwangsweise aufs Dach, sondern können auch im Garten, auf Lauben oder am Balkongeländer platziert werden. Auch können sie eine weitere Himmelsrichtung abdecken.
  • Kostengünstig: Modelle mit vier PV-Modulen gibt es für wenige hundert Euro, wie folgende Beispiele zeigen. (Mit einer passenden Förderung kosten sie sogar noch weniger.)

Modell

Modulleistung

Preis

Link

Solakon onPower

2.000 Wp

500 Euro

Bei Solakon ansehen

priwatt priBasic Quattro

1.800 Wp

530 Euro

Bei priwatt ansehen

Kleines Kraftwerk Quattro

1.800 Wp

550 Euro

Bei Kleines Kraftwerk ansehen

Yuma Basic

1.800 Wp

560 Euro

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Technik: Kann man eine PV-Anlage mit einem Balkonkraftwerk erweitern?

Bevor wir zu den finanziellen Aspekten kommen, ein Blick auf die Technik. Sowohl eine Dachanlage als auch ein Balkonkraftwerk sind Photovoltaikanlagen. Der wesentliche Unterschied liegt im Anschluss und in der Leistung:

  • PV-Dachanlage: Diese ist fest im Hausstromkreis installiert, was eine Fachkraft erfordert. Übliche Größen für Einfamilienhäuser bewegen sich um 10 Kilowatt Peak (kWp), wobei es in Deutschland keine Obergrenze gibt.
  • Balkonkraftwerk: Der Anschluss erfolgt direkt an eine Steckdose. Gemäß Solarpaket I darf die Modulleistung maximal 2 kW betragen, und der Wechselrichter darf höchstens mit 800 Watt ins Netz einspeisen.

Können diese zwei Systeme nun parallel betrieben werden, ohne das Hausnetz zu gefährden? Die Antwort ist ja. Sowohl der Wechselrichter eurer großen PV-Anlage als auch der Mikro-Wechselrichter des Balkonkraftwerks verfügen über einen integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser sorgt dafür, dass die Einspeisung gedrosselt oder gestoppt wird, falls die Netzspannung im Haus zu hoch ansteigt oder die Frequenz vom Sollwert abweicht. Dies ist eine vorgeschriebene Sicherheitsfunktion gemäß der VDE AR-N 4105. Eine Überlastung des Hausnetzes durch die kombinierte Einspeisung ist somit ausgeschlossen.

WICHTIG: Ihr könnt eure Solaranlage mit einem Balkonkraftwerk problemlos erweitern. Der Betrieb weiterer Balkonkraftwerke ist jedoch nicht erlaubt.

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Der rechtliche Rahmen: Anmeldung und die Auswirkungen auf eure Einspeisevergütung

Der entscheidende Punkt bei der Kombination einer bestehenden PV-Anlage mit Einspeisevergütung und einem neuen Balkonkraftwerk sind die finanziellen und rechtlichen Regelungen. Für den Überschussstrom eurer Dachanlage erhaltet ihr eine Einspeisevergütung – aktuell etwa 8 Cent/kWh für Anlagen unter 10 kWp und rund 7 Cent/kWh für Anlagen darüber (Quelle: Bundesnetzagentur; Stand: Mai 2025). Balkonkraftwerke sind von dieser Vergütung ausgenommen.

Das Problem: Beide Anlagen speisen in euer Hausnetz ein. Überschüssiger Strom fließt ins öffentliche Netz. Ohne eine Regelung würdet ihr auch für den eingespeisten Strom des Balkonkraftwerks eine Vergütung erhalten, die euch nicht zusteht. Das wäre Subventionsbetrug.

Die Lösung ist einfach: Meldet euer Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an – dies ist ohnehin für jedes Balkonkraftwerk verpflichtend.

Der Netzbetreiber wird die Leistung des Balkonkraftwerks dann bei der Berechnung eurer Einspeisevergütung berücksichtigen. Dies führt zu einer Anpassung, sprich einer leichten Reduzierung eurer Einspeisevergütung. Die Höhe der Reduktion hängt dabei davon ab, wie viel Prozent der PV-Gesamtleistung das Balkonkraftwerk ausmacht. Dieser prozentuale Anteil würde dann nicht vergütet werden. Bei einer 10-kW-Solaranlage plus einem Balkonkraftwerk (0,8 kW) bekämt ihr dann 6,44 Cent/kWh statt 7 Cent/kWh für den gesamten eingespeisten Strom – egal ob er vom Dach oder vom Balkon kam.

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Fazit: Rechnet sich das zusätzliche Balkonkraftwerk für euch?

Ein Balkonkraftwerk und eine bestehende PV-Anlage können sich technisch hervorragend ergänzen. Ist das Dach bereits voll, bietet das Balkonkraftwerk eine flexible Möglichkeit, ungenutzte Potenziale zur Stromerzeugung zu erschließen. Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks im Marktstammdatenregister erledigt.

Der einzige Nachteil: Bezieht ihr bereits eine Einspeisevergütung, wird diese durch das Hinzufügen eines Balkonkraftwerks leicht sinken. Die Höhe dieser Reduktion hängt vom Leistungsanteil des Balkonkraftwerks an der Gesamtleistung ab.

Das klingt im ersten Moment nach einem Verlust, aber durch das zusätzliche Balkonkraftwerk spart ihr bei einer guten Ausrichtung mehr Stromkosten. Um es in Zahlen auszudrücken: Bei einer sehr hohen Jahreseinspeisung von 10.000 kWh würdet ihr gerade mal 56 Euro weniger Einspeisevergütung bekommen, könnt aber 100 bis 200 Euro jährlich an zusätzlichen Stromkosten sparen. Das zeigt auch der Selbstversuch unseres Autors Peter Hryciuk. Je weniger ihr zudem einspeist, desto besser wird die Bilanz. Denn am lukrativsten ist eine Solaranlage, wenn man den Strom selbst verbraucht.

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