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Rundfunkbeitrag nicht bezahlen: Was passiert?

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Nach einem jüngst veröffentlichten Bericht sollen Mehmet Scholl und Oliver Kahn für ihre Live-Berichterstattung bei ARD und ZDF im Rahmen der EM üppig entlohnt werden. Beide dementieren den Bericht und die dort angegebene Höhe der Honorare, dennoch sorgten nicht nur diese Neuigkeiten für Kopfzerbrechen bei vielen Zahlern des Rundfunkbeitrags, die nicht ganz genau wissen, was eigentlich mit ihren Gebühren passiert. Doch was passiert eigentlich, wenn man seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Nicht wenige Menschen bezahlen den Rundfunkbeitrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio zwar regelmäßig, aber mit einem weinenden Auge - vor allem, wenn man ARD, ZDF und Co. gar nicht oder kaum einschaltet. Da stellt sich die Frage, ob man die Zahlung der Rundfunkgebühr, früher auch „GEZ“-Gebühr genannt, verweigern kann?

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Muss man den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Das System zur Zahlung der Rundfunkgebühren wurde 2013 umgestellt. Früher musste gezahlt werden, wenn man ein Empfangsgerät, z. B. einen Fernseher oder Radio zu Hause bzw. im Auto hatte. Heute ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, 17,50 € monatlich zu bezahlen, ganz gleich, ob zu Hause das technische Equipment zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme vorhanden ist.

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  • In der Regel ist jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet. Vor der Zahlungsverpflichtung wird man vom Beitragsservice mit Informationen zu den Gebühren und zur Zahlung kontaktiert.
  • Reagiert man auf das Schreiben nicht, folgen weitere Schreiben. Hat man eine Zahlung also einmal verpasst oder vergessen, gibt es zunächst keine Konsequenzen.
  • Weigert man sich, die Rundfunkgebühren zu bezahlen, droht eine Kontopfändung, wie jüngst von der AfD-Politikerin Beatrix von Storch berichtet.
  • Auch ein Versteck-Spielen lohnt sich nicht. Geht ein Gebührenbescheid ein, muss eine rückwirkende Zahlung vorgenommen werden.
  • Einen Monat nach dem Gebührenbescheid können Mahnungen zur Zahlung bei euch eintreffen, die in einem Vollstreckungsersuchen enden und z. B. zu einer Lohnpfändung führen können.
  • Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, welcher in der Regel zu einem Gerichtsverfahren führt.
  • Häufig ist eine ausbleibende Zahlung verbunden mit zusätzlichen Säumniszuschlägen.
  • Unter Umständen ist es jedoch möglich, eine Befreiung bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr zu beantragen. Dies gilt z. B. für Blinde oder Gehörlose. Die Möglichkeit der kompletten Befreiung haben unter anderem Studenten, die BAföG beziehen und zu Hause wohnen oder Empfänger der Grundsicherung. Diese Gruppen müssen den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen.
  • Auch wenn ihr aus einer Single-Wohnung mit eurer Freundin zusammenzieht oder in eine WG zieht, lässt sich die „GEZ“ kündigen, schließlich muss nur für einen Haushalt bezahlt werden.
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Rundfunkbeitrag nicht bezahlt: Was passiert?

Eine ausbleibende Zahlung des Rundfunkbeitrags über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten stellt laut § 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht eine Geldbuße nach sich . Zudem kann eine Erzwingungshaft drohen, wie das Beispiel einer Frau aus Thüringen zeigt. Diese zahlte seit 2013 keine Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Sender. Auch eine Kontaktaufnahme des Gerichtsvollziehers blieb ohne Ergebnis. Laut Prognosen gab es 2015 über 2 Millionen Vollstreckungsersuche für den Rundfunkbeitrag.

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Wer übrigens einsehen will, wofür die 17,50 €, die monatlich gezahlt werden müssen, aufgewendet werden, findet im Webangebot der ARD eine Auflistung und die Antwort auf die Frage, wofür das Geld verwendet wird.

Bildquellen: Lisa S.Uber Images

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