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Urteil: Vodafone muss Kinox.to weiterhin sperren

© Pixabay, CC0

Vodafone ist beim Streit um die Sperrung der illegalen Streaming-Seite Kinox.to vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. Die Seite darf für Kunden des Anbieters nicht zugänglich sein.

 
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Update:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Freitag entschieden, dass Vodafone die Seite Kinox.to auch weiterhin für seine Nutzer sperren muss. Der Anbieter zeigt sich enttäuscht von dem Urteil. In einem Statement heißt es: „Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zur Sperrung der Angebote des Portals „kinox.to“ für Internetkunden der Vodafone Kabelsparte stattgegeben hat.“ Man wolle weitere rechtliche Schritte prüfen.
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Update vom 15.03.2018:
Vodafone wehrt sich gegen die Sperrung von Kinox.to. Vorangegangen war eine einstweilige Verfügung von Constantin Film, einem Filmstudio das unter anderem die Rechte an „Fack Ju Göthe“ besitzt. Vodafone legte nun Berufung ein und begründet den Schritt damit, dass es seinen Kunden lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung stelle und nicht dafür verantwortlich sei, die Rechte von Urhebern im Netz durchzusetzen. Die Sperre bleibe aber weiter aktiv, wie uns eine Sprecherin des Unternehmens mitteilte.

Vodafone kritisierte zudem, dass sich die Sperrung über das sogenannte DNS-Blocking sowieso nicht dafür eigne, illegale Angebote im Internet zu unterbinden. Auch technisch unversierte Nutzer können die Sperre über einen anderen DNS-Server einfach umgehen.

Originalartikel:

Kinox.to wegen Klage von Filmstudio gesperrt

Wer seinen DSL-Vertrag bei Vodafone hat und gern auf der Streaming-Seite kinox.to unterwegs ist, wird sich wundern, dass er die Seite auf einmal nicht mehr erreicht. Statt zu kinox.to, gelangen die Nutzer zu einer Infoseite von Vodafone, die erklärt: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“ Was ist da los?

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Wie Caschys Blog berichtet, gibt es eine einstweilige Verfügung vom Filmstudio Constantin Film gegenüber Vodafone, die das sofortige Sperren der Seite verlangt. Gegenüber Golem bestätigte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage: „Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren.“

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Weitere Informationen sind bisher noch nicht bekannt, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Vorerst soll auch nur Vodafone betroffen sein. In den Foren und auf Twitter ist auch zu lesen, dass die Sperre schon früher umgesetzt werden sollte, aber technisch bisher nicht umgesetzt werden konnte.

Kinox.to gesperrt: Es gibt eine einfache Lösung

Die Sperre von Vodafone ist nicht ganz so strikt, wie es auf den ersten Blick scheint. Sie funktioniert über DNS-Blocking und kann somit leicht umgangen werden. DNS steht für Domain Name System.

Kurze Erklärung: Sobald man eine Internetadresse im Browser eingibt, löst das DNS die IP-Adresse des zugehörigen Servers auf und leitet somit auf die gewünschte Seite weiter. Hätten wir kein DNS, müssten wir IP-Adressen im Browser eingeben, statt einfache URLs. Vodafone blockiert nun diese Weiterleitung. Man kann das DNS allerdings ganz einfach ändern und gelangt dadurch trotz Sperrung auf die Seite. So hat Google einen eigenen DNS-Server mit der Adresse „8.8.8.8“. Kinox.to funktioniert damit zwar wieder, bleibt aber natürlich trotzdem illegal.

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Die Streamingseite KinoX bietet urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme und Serien kostenlos an. Vor einiger Zeit wurde einer der Betreiber verhaftet, die Seite bleibt aber auch weiterhin erreichbar.

Das Landgericht München befast sich aktuell mit dem Fall. Wenn das Urteil zu Gusten von Constatin Film ausgeht, könnten bald auch andere Provider betroffen sein und den Dienst ebenfalls sperren. Ob sich das Filmstudio schon vorher direkt an weitere Provider mit einstweiligen Verfügungen wendet, ist noch unklar.

Quelle: Cashys Blog, Golem

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