Twitch und YouTube: Rundfunklizenz - Kosten, Voraussetzung und Co.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Medienanstalten der Bundesländer machen Schlagzeilen mit ihrer Rundfunklizenz. Seid ihr Streamer mit einem Angebot auf Twitch, YouTube Gaming, Facebook und Co.? Dann solltet ihr euch über das Thema Sendelizenz informieren, bevor es zu spät ist.
Zwar ist das Thema in aller Munde, aber es begann nicht mit PietSmiet. Bereits einige Zeit davor mussten sich heise online oder Rocket Beans TV mit den Medienanstalten und der Rundfunklizenz auseinandersetzen. Mit einer anonymen Beschwerde gegen den Channel PietSmiet TV wurde das Thema Stream-Lizenz wieder neu befeuert. Jetzt befürchten auch weitere Streamer, dass sie die nächsten sind und tausende Euro für eine solche Lizenz zahlen müssen. Die wichtigsten Fakten rund um das Thema findet ihr nachfolgend.
Die Sendelizenz für Twitch, YouTube Gaming und Co.: Das ist der Hintergrund
Bevor wir uns der Sendelizenz für Streamer widmen, wollen wir klären, auf welchem Gesetz das ganze Problem beruht. Im Großen und Ganzen regelt der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) alle Regularien im Zusammenhang mit Rundfunkanstalten, die von privatwirtschaftlichen Betreibern geführt werden. So werden hier also keine Öffentlich-Rechtlichen Sender erwähnt, sondern nur private. So brauchen diese Fernseh- und Hörfunksender eine Zulassung. Diese vergeben die Landesmedienanstalten, die auf die verschiedenen Bundesländer verteilt sind. Es gibt also keine bundesrechtliche Medienanstalt, die sich darum kümmert. Wollt ihr eine Lizenz beantragen, müsst ihr zur Medienanstalt, die für euer Bundesland zuständig ist.
So müssen beispielsweise RTL, ProSieben und Co. eine solche Lizenz bezahlen. Auch private Radiosender bezahlen die Sendelizenz. Mit der reinen Bezahlung ist es aber nicht getan. So regelt § 25 Abs. 1 des RStV: „Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.„
Die Landesmedienanstalten finanzieren sich übrigens über die monatlich fällige Haushaltspauschale, die jeder Haushalt unabhängig von der Anzahl der Mediengeräte abführen muss. Mit diesen Einnahmen kümmern sie sich u.a. darum, dass Sender keine unerlaubte Werbung abspielen. Grob gesagt ist es ihre Aufgabe, die Gesetze im vielfältigen Medienrecht durchzusetzen und vor allem zu überwachen.
Voraussetzungen für Streamer: Müsst ihr die Lizenz zahlen?
Laut Landesmedienanstalten und ZAK gehören auch einige Programme im Internet zum Gebiet „Rundfunk“ und unterliegen damit dem Rundfunkstaatsvertrag - der unter gewissen Umständen eine Lizenz voraussetzt. Welche Umstände das sind, seht ihr in der Liste:
- Wird euer Angebot linear verbreitet? Einfach gesagt, müsst ihr euch fragen, ob Zuschauer die Wahl haben, wann sie den Stream sehen oder ob ihr den Zeitpunkt auswählt. Bei normalen YouTube-Videos (und keinen Livestreams) handelt es sich um „On-Demand“-Inhalte, die der Viewer ähnlich wie Netflix und Co. abspielen kann, wann er will. Bei Twitch muss er zu gewissen Zeiten einschalten, um euch sehen zu können.
- Können mindestens 500 Nutzer gleichzeitig auf euren Stream zugreifen? Wichtig hierbei zu wissen, ist, dass es nicht darum geht, dass ihr mindestens 500 Zuschauer habt. Es muss nur rein technisch möglich sein, dass mindestens 500 Viewer gleichzeitig euren Stream sehen könnten. Bei Twitch beispielsweise gibt es (fast) keine Begrenzung nach oben, weshalb es bei diesem Kanal in der Regel möglich ist.
- Liegt eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung vor? Dieser Punkt ist etwas schwierig und von Fall zu Fall unterschiedlich. Einfach ausgedrückt, müsst ihr euch fragen, ob ihr nur ein Spiel streamt, ohne etwas zu sagen oder es zu kommentieren. Ist das der Fall, liegt keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung vor. Sobald aber kommentiert wird, sieht das Ganze schon wesentlich anders aus.
- Ist euer Angebot umfangreich? Auch hier wird es schwierig zu unterscheiden. Gibt es beispielsweise verschiedene Sendungen oder Bestandteile in eurem Stream, liegt ein ausdifferenzierter Rundfunk vor.
- Streamt ihr regelmäßig? In der Regel müsst ihr nicht zahlen, wenn ihr einmalig oder nur „sporadisch“ streamt. Sobald es schon regelmäßiger wird, wird die Lizenz Pflicht.
Nutzt ihr mehrere Kanäle, wie zum Beispiel YouTube oder Twitch, wird es noch verzwickter. In jedem Fall empfehlen wir euch eine Beratung. Die Landesmedienanstalten bieten diese kostenlos an. Doch bevor ihr nun scharenweise zu den Medienanstalten lauft, lasst uns noch eine Sache loswerden: Im Gespräch mit ZEIT ONLINE erklärte der Pressesprecher der Landesmedienanstalt NRW, dass sie nun nicht „YouTube oder Twitch durchforsten und reihenweise Kanäle überprüfen und gegebenenfalls zur Lizenzierung zwingen“ werden. Wie bereits bei PietSmiet TV geschehen, wolle man „erst dann aktiv werden, wenn es Beschwerden gibt oder jemand die Vertreter auf bestimmte Angebote hinweist„.
Ich hoffe stark, dass die Landesmedienanstalten wissen, was sie da tun. Für mich hört sich das nämlich stark nach einer Hexenjagd an, die mit Denunziation beginnt und weit über die Grenzen einer Demokratie hinausgeht.
Kosten und „Rattenschwanz“ einer Rundfunklizenz
Dass sich Streamer nun mit der Lizenz konfrontiert sehen und sich darüber informieren sollten, ist hoffentlich klar geworden. Die Kosten werden auf 1.000 bis 10.000 Euro für eine Lizenz geschätzt. Streamt ihr über YouTube bzw. erfüllt mit solchen Videos die oben genannten Voraussetzungen, wird, so die Medienanstalten, der kleinste Betrag eine Rolle spielen. Streamt ihr auf Twitch, dürft ihr also gut und gerne ab 5.000 Euro abwärts rechnen.
Noch dazu kommt die Beantragung der Lizenz, die euch etwa drei Monate beschäftigen wird. Hier zahlt ihr noch einmal 1.000 bis 2.500 Euro. Vergesst auch nicht den Rechtsanwalt, der noch einmal das Gleiche haben möchte. Die Beantragung der Lizenz ist aber auch nicht nur das bloße Ausfüllen eines Formulars. Vielmehr dürft ihr einige Dokumente an die jeweilige Medienanstalt schicken. heise online klärt euch im nachfolgenden Video auf, was so alles nötig wird:
Nachdem ihr dann die Lizenz besitzt, müsst ihr nicht nur einen Verantwortlichen für euer redaktionelles Programm anbieten. Auch ein Jugendschutzbeauftragter muss ernannt werden. Mit ihm kommen dann Überlegungen auf euch zu wie „Wann darf ich mein Spiel eigentlich streamen?„. Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 dürfen nicht vor 22 Uhr, eine USK ab 18 Jahren nicht vor 0 Uhr gestreamt werden. Counter-Strike: Global Offensive beispielsweise darf dann erst ab 22 Uhr, Resident Evil 7 nicht vor Mitternacht angeboten werden.