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Was ist Call-ID-Spoofing? – Betrugsmasche erklärt: so schützt ihr euch


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Bei dem Call-ID-Spoofing geben sich Anrufer als jemand anderes aus. Wir erklären euch, wie der Betrug funktioniert und wie ihr euch davor schützen könnt.

 
Netzkultur
Facts 

Call-ID-Spoofing: Was ist das?

Telefontasten
Bildquelle: Shutterstock - Gajus (ID 130439015

Wenn ein Anrufer eine andere Nummer bei euch im Disyplay anzeigen lässt, als er tatsächlich besitzt, nennt man das Call-ID-Spoofing:

  • Dadurch verschleiert der Anrufer seine wahre Identität,
  • und der Angerufene wird getäuscht.
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So kann es sein, dass euch auf einmal angebliche Polizisten, Anwälte oder Bankenmitarbeiter anrufen, die euch auffordern Geld zu überweisen. Dahinter verbergen sich aber nur Kriminelle. Technisch funktioniert der Betrug meistens über Voice over IP oder ISDN-Anlagenanschlüssen.

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So schützt ihr euch vor Call-ID-Spoofing

  1. Nur unterschriebene Schriftstücke entfalten Rechtswirksamkeit vor Gericht. Telefonanrufe sind in der Regel nicht nachweisbar und daher Schall und Rauch. Ein Abhören des nicht-öffentlichen gesprochenen Wortes ist verboten (§ 201 StGB).
  2. Wenn ihr also einen Anruf eines angeblichen Beamten bekommt, solltet ihr skeptisch werden und um schriftlichen Briefwechsel per Post bitten. Gebt am Telefon aber keine Informationen zu eurer Person ab. Derjenige sollte eure Anschrift kennen, wenn es sich um eine Behörde handelt.
  3. Fragt hingegen nach dem Vor- und Familiennamen des Anrufers sowie Anschrift und Telefonnummer, wo er erreichbar ist, und notiert euch die Daten. Gleicht die Daten mit dem Schreiben ab, falls ihr später eines bekommt.
  4. Wenn ihr tatsächlich Post bekommt, achtet auch auf die Unterschrift unter dem angeblichen Verwaltungsakt. Die rechtliche Grundlage, dass dieser unterschrieben sein muss, findet ihr hier (§ 126 BGB, § 315 ZPO, § 275 StPO, § 117 VwGO, § 37 VwVfG). Ruft am besten auch bei der Verwaltungsstelle an und fragt nach, ob es sich um einen rechtswirksamen und echten Verwaltungsakt handelt.
  5. Überweist auf gar keinen Fall irgendwelche Geldbeträge aufgrund telefonischer Aufforderungen. Banken, Verbraucherzentralen und Verwaltungsstellen (Behörden) fordern dies grundsätzlich schriftlich per Brief.

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