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Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft: Funktioniert das problemlos?

Die sichere Montage ist beim Balkonkraftwerk wichtig.
Die sichere Montage ist beim Balkonkraftwerk wichtig. (© Imago/Fotostand (Bildbearbeitung GIGA))
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Balkonkraftwerke bedeuten eine bauliche Veränderung, sind aber faktisch nicht zu verbieten. Wir zeigen, wie ihr in einer Wohnungseigentümergemeinschaft damit umgeht.

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Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Seit Oktober 2024 gehört das Balkonkraftwerk nicht mehr zu den einfachen baulichen Veränderungen, sondern zu den privilegierten (Quelle: Bundesministerium für Justiz). Dieses neue Gesetz ist ein entscheidender Wendepunkt bei der Genehmigungspflicht. Als Wohnungseigentümer habt ihr ein Anrecht darauf, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft der Montage zustimmt.

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Gleiches gilt seither übrigens auch für Mieter und Vermieter. Ein generalisiertes Verbot funktioniert nicht mehr, der Vermieter muss der Montage des Balkonkraftwerks zustimmen, sofern er keine ernsthaften Bedenken entgegenbringen kann.

In unserem nachfolgenden Video verraten wir euch, was ihr vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes wissen und beachten solltet.

Poster
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So geht ihr als Wohnungseigentümer vor

Auch wenn der Widerspruch durch die WEG faktisch nicht mehr möglich ist, dürft ihr das Steckersolargerät nicht einfach montieren. Zuvor braucht es einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der auf euren Antrag hin ergeht. Ihr stellt diesen Antrag rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung (Quelle: Anwalt.de).

Im unkomplizierten Fall wird hier zu euren Gunsten entschieden und ihr dürft euer Balkonkraftwerk montieren. Stellt sich die WEG trotz besseren Wissens gegen euren Wunsch, habt ihr die Möglichkeit, eine Beschlussersetzungsklage einzureichen.

Beschlussantrag für die Eigentümerversammlung vorbereiten

Ihr habt zwar euren gesetzlichen Anspruch, die Genehmigung braucht ihr aber trotzdem. Solltet ihr euer Balkonkraftwerk ohne Beschluss installieren, müsst ihr es mit Pech wieder zurückbauen. Bereitet euch optimal auf den Beschlussantrag vor, indem ihr die Verwaltung rechtzeitig über euren Wunsch informiert. Lasst euch bestätigen, dass der Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wurde.

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Gebt im Antrag anschließend genau an, welches Gerät ihr ausgewählt habt, wie ihr es sicher montieren wollt und wie ihr die Mini-PV-Anlage versichert habt. Im Idealfall stimmt die WEG eurem Nachhaltigkeitsprojekt zu. Sollten die Auflagen unverhältnismäßig sein, könnt ihr den Beschluss anfechten und ebenfalls eine Beschlussersetzungsklage einreichen. Am besten lasst ihr euch hierfür von eurem Anwalt oder eurer Anwältin beraten.

Tipp: Vergesst nicht, eventuelle Förderungen mitzunehmen, um bares Geld zu sparen.

Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die WEG darf euch das Balkonkraftwerk nicht grundlegend verbieten, allerdings Bedingungen zur Montage aufstellen. Dazu gehört insbesondere die Wahl des Standorts. Stört eure Montage einen Nachbarn, solltet ihr gemeinschaftlich eine Lösung finden. In einem solchen Fall ist eine Ablehnung gerechtfertigt, sofern der Störfaktor objektiv nachweisbar ist.

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