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Apple stellt richtungweisendes MacBook kalt: Was machen die Nutzer?

© Unsplash
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Auch bei Apple bleibt die Zeit nicht stehen, ältere Geräte landen früher oder später auf dem Abstellgleis und werden kaltgestellt. Jetzt erwischt es ein richtungsweisendes MacBook, doch was bedeutet dies eigentlich für die Nutzerinnen und Nutzer, was muss man jetzt beachten?

Das MacBook (Retina) mit 12-Zoll-Display war Apples große Überraschung, als es im Frühjahr 2015 der Welt präsentiert wurde. Es unterschied sich deutlich von den bisherigen Modellen und sollte wegweisend für die Zukunft der mobilen Macs werden.

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Premiere feierten beispielsweise eine sehr flache Tastatur, USB-C als einziger Anschluss oder auch der Wegfall des leuchtenden Apfels auf dem Gehäusedeckel. All dies gibt’s heute mittlerweile bei jedem MacBook Air oder Pro. Auch wagte Apple erstmals mehr Mut zur Farbe, denn unterschiedliche Kolorierungen des Alugehäuses gab es zuvor noch nicht. Kurzum: Das MacBook mit 12-Zoll-Retina-Display war seiner Zeit weit voraus, mit dem heutigen Tag jedoch wird’s ab sofort ein „Vintage-Produkt“ bei Apple.

Apples MacBook aus 2015 ab sofort „Vintage“: Was nun?

Apple klassifiziert mit dieser Einordnung „Vintage“ alle Produkte, deren Verkauf vor mehr als fünf und weniger als sieben Jahren eingestellt wurde. Jetzt trifft es besagtes MacBook, welches zuerst im März 2015 in den Verkauf landete. Was müssen Nutzer jetzt befürchten, was gilt ab sofort?

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Zunächst: Natürlich funktioniert auch so ein „Vintage-MacBook“ aus dem Jahr 2015 noch tadellos. Selbst das aktuelle Betriebssystem (macOS 11 Big Sur) ist kompatibel, erst macOS 12 Monterey wird dann im Herbst nicht mehr unterstützt. Sicherheitsupdates wird’s aber dennoch geben. Schon schwieriger sieht die Situation bei der Reparatur des Rechners aus.

War eine echte Neuheit dieses MacBook, wie in unserem Video deutlich wird:

MacBook 12 Zoll: Erster Blick (2015)

Eine Garantie dafür gibt Apple nämlich nur für mindestens 5 Jahre, die Frist endet mit der Einstufung als Vintage-Gerät. Für solche Produkte gilt jetzt eingeschränkt: „Serviceleistungen und Ersatzteile können länger bezogen werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, oder für bis zu sieben Jahre, je nach Verfügbarkeit der Ersatzteile.“ Sprich, sollten noch Ersatzteile vorhanden sein, kann eine Reparatur durch Apple und unabhängige Reparaturanbieter vorgenommen werden, eine Garantie dafür gibt’s aber nicht, es sei denn, es existiert eine gesetzliche Verpflichtung darüber hinaus. Ergo: Letztlich ist man ab sofort auf den „guten Willen“ angewiesen.

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In diesem Jahr wird uns wohl noch diese Neuheit erwarten:

Akkutausch geht länger

Eine weitere Ausnahme gibt’s noch: Den Akku des MacBooks tauscht Apple bis zu 10 Jahre nach dem Verkauf, allerdings auch gebunden an die Verfügbarkeit. In der Praxis wird sich also zunächst noch nicht zu viel ändern, denn noch sollte Apple genügend Ersatzteile vorrätig haben, vor allem weil ja auch der weitestgehend baugleiche Nachfolger des 2015er-Modells noch nicht als „Vintage“ eingestuft wurde.

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