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PS5-Klage erfolgreich: Saturn zieht nach einem Jahr den Kürzeren

PS5-Klage: Verbraucherschützer gewinnen Gerichtsurteil. (© GIGA)
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Das Lieferchaos beim Launch der PS5 hat viele Gamer maßlos enttäuscht – es kam sogar zu einer Klage durch den Verbraucherschutz. Nach einem Jahr wurde der PS5-Gerichtsprozess nun zugunsten der Verbraucherzentrale beendet.

 
PlayStation 5
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Der Launch der PS5 hat Ende 2020 für gigantisches Chaos und bei vielen Gamer für mächtig Ärger gesorgt – auch weil Händler durch den Kundenansturm völlig überfordert waren und in den Anfangstagen teilweise mehr Bestellungen aufgenommen haben als Konsolen auf Lager waren. Diese Situation führte letzten Endes zu einem Gerichtsprozess zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der MMS E-Commerce GmbH, der Betreibergesellschaft der Online-Shops von Saturn und MediaMarkt. Nun hat das Gericht zugunsten der Verbraucherschützer geurteilt.

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PS5-Klage: Gericht entscheidet pro Verbraucherschützer

Der Fall vor dem Münchener Landgericht bezieht sich auf einen Saturn-Kunden, der im September 2020 eine PlayStation 5 bei Saturn bestellt hat, jedoch keine Bestellbestätigung erhalten hat. Trotzdem bekam er die Aufforderung 499,99 Euro zu überweisen, nur um später zu erfahren, dass die Konsole am angegebenen Lieferdatum nicht lieferbar sei.

Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen hat argumentiert, dass in diesen Fällen die Zahlung des Kaufpreis von den Kunden verlangt wurde, ohne dass ersichtlich gewesen sei, wie lange die Summe einbehalten werden würde. Laut den Verbraucherschützern käme dies „irreführenden geschäftlichen Handlungen“ und „verbraucherschutzwidrigen Praktiken“ gleich.

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Saturn argumentierte dagegen, dass vor dem Verschicken der Bestellbestätigung noch kein offizieller Kaufvertrag abgeschlossen worden wäre, was in den AGB des Unternehmens in einer Klausel verankert war. Genau diese Klausel wurde nun aber durch den Gerichtsspruch untersagt.

(Quelle: Gameswirtschaft)

PlayStation 5: Lieferchaos könnte in Berufung gehen

Während das Gericht bezüglich der AGB-Klausel ein Urteil gefällt hat, könnte die PS5-Klage durchaus noch in Berufung gehen. Diese Option steht sowohl der MMS E-Commerce GmbH als auch der Verbraucherschutzzentrale Sachsen frei, die noch eine weitere Klausel zur Bestellungsannahme kritisiert hatte. Diese besagt, dass Saturn eine Bestellung ablehnen könne, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager sei. In diesem Fall würde der Kaufpreis den Kunden sofort zurückerstattet. Das Landgericht München hatte an dieser Klausel jedoch nichts auszusetzen.

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