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Schlag gegen Facebook und Instagram: Behörde greift hart durch

Norwegen greift beim Datenschutz durch. (© GIGA)
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Norwegen hat eine drastische Maßnahme ergriffen, um für mehr Datenschutz bei Facebook und Instagram zu sorgen. Dem Plattformbetreiber Meta ist es klar untersagt worden, personalisierte Werbung auszuspielen. Bei der „kommerziellen Überwachung“ von Nutzern würde Meta auch sensible Daten sammeln.

 
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Facebook und Instagram: Norwegen greift durch

Die Meta-Plattformen Facebook und Instagram müssen sich umstellen. Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet hat es dem Konzern untersagt, künftig personalisierte Werbung für norwegische Nutzer auszuspielen. Das Verbot soll ab August 2023 gelten und ist vorerst auf drei Monate beschränkt. Danach kann es aber auch verlängert werden.

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Nach Ansicht der Behörde sei die „kommerzielle Überwachung zu Marketingzwecken“ eines der „größten Risiken“ für den Datenschutz im Internet. Meta sammle eine enorme Menge an Daten von norwegischen Nutzern, darunter auch einige sensible Informationen. Nutzer würden die Auswirkungen der „übergriffigen Profilbildung“ durch Facebook und Instagram nicht vollständig verstehen.

Meta hat bereits auf die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde reagiert und diese dabei kritisiert. Der Konzern bemängelt eine undurchschaubare Rechtslage. Man werde die Entscheidung nun prüfen. Von unmittelbaren Auswirkungen geht Meta aber nicht aus. Zudem betont Meta, dass die Arbeit mit der in Europa zuständigen irischen Datenschutzbehörde weiterhin konstruktiv verlaufe.

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Facebook-Datenschutz: Norwegen umgeht Irland

Da Meta seinen Europasitz in Irland hat, ist eigentlich die irische Datenschutzbehörde für den Konzern zuständig. Dieser wird von verschiedenen Seiten seit Jahren Untätigkeit vorgeworfen (Quelle: Netzpolitik.org).

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Nationale Behörden anderer Länder können in Notfällen eigene Maßnahmen ergreifen, die allerdings nur zeitlich begrenzt gelten. Deswegen läuft das von Norwegen ausgesprochene Verbot personalisierter Werbung nach drei Monaten vorerst aus. Danach könnte die Angelegenheit dem Europäischen Datenschutzausschuss vorgelegt werden.

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