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EU setzt AI Act in Kraft: Ist KI für euch jetzt strafbar?

KI-Programme auf einem Smartphone
KI-Programme von DeepSeek bis Gemini von Google fallen unter den neuen AI Act der EU. (© IMAGO / ZUMA Press Wire / Thomas Fuller)
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Der AI Act in der EU reguliert ab sofort die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Von ChatGPT bis DeepSeek gibt es inzwischen hunderte Programme und Anbieter, die damit unter die neuen Vorschriften fallen. Wer sich daran nicht hält, muss mit ernsten Folgen rechnen – aber wie wirkt sich das auf euren Alltag aus?

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KI-Vorschriften der EU in Kraft: Was bedeutet das?

Der AI Act der EU ist zum 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Damit gelten jetzt die ersten beiden Kapitel des Vorschriftenpakets. Sie befassen sich einerseits mit „Verbotenen Praktiken im KI-Bereich“. In erster Linie geht es aber darum, den Anwendungsbereich des AI Acts abzustecken und damit zu klären, worum es überhaupt geht – und wen die Regeln betreffen.

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Grundsätzlich schreibt der AI Act der EU eine KI-Kompetenzpflicht vor, die für „Anbieter“ und „Betreiber“ von KI-Systemen gelten soll. Was darunter zu verstehen ist, findet sich in Artikel 3 des Gesetzestexts. „Anbieter“ sind demnach die eigentlichen Entwickler von KI-Programmen, wie etwa Google im Fall von Gemini oder Open AI für das bekannte Sprachmodell ChatGPT, mit dem der KI-Hype begonnen hat, der nun vom chinesischen DeepSeek angeführt wird. In der Regel handelt es sich dabei also um große Konzerne, auch wenn die Vorschriften auch auf Einzelpersonen anwendbar sind.

Als Verbraucher ist allerdings der Begriff „Betreiber“ entscheidend. Denn hierunter fallen die eigentlichen Nutzer, die der AI Act potenziell auch in die Pflicht nimmt. So versteht die EU laut Artikel 3, Nr. 4 des AI Acts (Quelle: EU) als:

„Betreiber“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet;
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz; kurz AI Act
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Damit ist auch klar, ob ihr in eurem Alltag bei der Nutzung von KI durch die neuen Regeln der EU betroffen seid. Als „Betreiber“ im Sinne des AI Acts kann durch die sehr weit gefasste Begriffsbestimmung praktisch jeder angesehen werden, der eine KI benutzt. Die Vorschriften aus dem AI Act betreffen euch aber als Betreiber nur, wenn ihr KI gewerblich nutzt. Die persönliche und nicht berufliche Tätigkeit schließt die EU aus, sie dürfte daher auch in Zukunft unbedenklich sein.

Unternehmen brauchen Klarheit zum AI Act

Für Unternehmen dürfte es hingegen anders aussehen. Sie müssen den Vorschriften zufolge Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeiter, die KI für ihre Aufgaben nutzen, weiterzubilden und so eine KI-Kompetenz herzustellen.

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Die Formulierungen des AI Acts sind jedoch sehr weit gefasst und erlauben Spielraum. Zudem müssen die Forderungen erst durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Wie genau Arbeitgeber sich und ihre Angestellten in Zukunft fit für KI machen müssen, ist daher noch weitgehend unklar. Das gilt auch für eventuelle Strafen, die bei Verstößen gegen den AI Act anfallen könnten. Besonders für Arbeitgeber, die KI nutzen, braucht es daher Klarheit – und das besser früher als später.

Hinweis: Diese Analyse der KI-Vorschriften aus dem AI Act der EU stellt keine Rechtsberatung dar. Sie beruht auf dem Gesetzestext und dessen Verständnis nach bestem Gewissen, besitzt jedoch keinen Anspruch einer juristisch fundierten Analyse. Im Zweifel solltet ihr euch bei juristischen Fragen immer professionelle Beratung einholen.

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