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Was bedeutet „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“? Wer zahlt?

Postkasten
Auf manchen Umschlägen ist der Hinweis abgedruckt. Muss man so einen Brief frankieren? (© IMAGO / Wassilis Aswestopoulos / Bearbeitung GIGA)
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Bei Rücksendeumschlägen liest man häufig an der Position, an welcher die Briefmarke geklebt werden muss, die Information „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“. Was bedeutet das?

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Was bedeutet „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“?

Die Formulierung „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ ist sehr offen und weit gehalten. Der Hinweis „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ bedeutet:

  • Wenn ihr eine Briefmarke zu Hause habt, klebt sie dort auf.
  • Falls nicht, ist das kein Problem. Der Empfänger übernimmt dann das Porto.
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Das wird vor allem bei Antwortkarten oder Rücksendungen verwendet, wo der Empfänger bereit ist, die Portokosten zu tragen, der Absender aber freiwillig frankieren kann, wenn er möchte. Es ist also eine höfliche Art zu sagen: „Wenn du eine Marke hast, nutze sie, ansonsten einfach so abschicken“. Das betrifft vor allem solche Briefe:

  • Werbebriefe
  • Schreiben von Behörden
  • Schreiben von Unternehmen

Kommt der Brief auch ohne Briefmarke beim Empfänger an?

Primär geht es dem Absender darum, eine Antwort von euch zu erhalten. Die Post bietet dem Absender einen eigenen Service an, bei welchem die Portokosten in der Hand des Unternehmens oder der Behörde liegen. Habt ihr solch einen Rücksendeumschlag in der Hand, bedeutet dies, dass ihr keine Briefmarke aufkleben müsst. Ihr müsst demnach kein Porto verschenken, wenn ihr diese Notiz auf einem Umschlag findet. Hier bittet euch lediglich der Absender, eine Briefmarke zu verwenden, damit er es selbst nicht tun muss. Ob mit oder ohne Porto, das Schreiben kommt trotzdem beim aufgedruckten Empfänger an.

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„Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“: So kommt die Post an

Damit eine Antwort auf dem genannten Wege wieder bei seinem Empfänger ankommt, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Notiz „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ kann für folgende Schreiben verwendet werden:

  • Postkarten
  • Standardbriefe
  • Kompaktbriefe
  • Großbriefe
  • Maxibriefe

Zudem muss der Umschlag mit einem der folgenden Ausdrücke versehen sein:

  • Antwort
  • Werbeantwort
  • Antwortkarte

Die Verwendung von Fensterbriefhüllen oder mehrfach verwertbaren Umschlägen ist nicht gestattet. Zudem darf der Umschlag für die Rücksendung nicht mit einem herkömmlichen PC-Drucker erstellt worden sein, sondern muss seinen Weg über einen Zwischenträger gefunden haben. So soll sichergestellt werden, dass der Text maschinell lesbar ist. Der Vermerk muss sich in der rechten oberen Ecke befinden und sollte Maße zwischen 15 x 17 Millimeter und 25 x 30 Millimeter aufweisen. Die Linienstärke darf 0,4 bis 1,5 mm breit sein. Zudem muss der Vermerk vollständig geschlossen sein. Erlaubte Formulierungen sind „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“.

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Fehlt ein Hinweis, dass es sich um Werbung handelt, muss der Empfänger unter Umständen für eine Nachfrankierung aufkommen. Lehnt dieser die Annahme des Briefes ab, wird dieser per Post wieder an euch zurückgesandt. In diesem Fall müsst ihr für das Porto des Briefes aufkommen und zudem ein Einziehungsentgelt entrichten. Fehlt eure Absenderadresse, geht dieser Brief als unwiederbringlich verloren. Bei wichtigen Unterlagen sollte man demnach nicht am Porto sparen, auch wenn der Hinweis „Bitte freimachen, falls Porto zur Hand“ auf dem Umschlag vermerkt ist.

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