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eBay: Fall eröffnen (Käufer vs. Verkäufer) – so geht’s

© IMAGO / Panthermedia

Wenn ein eBay-Käufer einen Artikel nicht bezahlt, oder ein eBay-Verkäufer keinen Artikel geschickt hat, könnt ihr einen eBay-Fall eröffnen, um das Problem zu lösen. Wir zeigen, wie das funktioniert.

 
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Bevor ihr einen eBay-Fall öffnet, solltet ihr bei Problemen zuerst den Käufer beziehungsweise Verkäufer kontaktieren. Reagiert dieser nicht, bleibt euch keine Wahl und ihr müsst einen Fall eröffnen, damit sich eBay mit dem Käufer beziehungsweise Verkäufer in Verbindung setzt.

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eBay-Fall eröffnen – für Käufer

Wenn ihr euch innerhalb von 3 Werktagen nicht mit dem Verkäufer geeinigt habt, könnt ihr eBay einschalten. Das geht in folgenden Fällen:

  • Euer Kauf ist vom eBay-Käuferschutz abgedeckt.
  • Ihr habt euren Artikel nicht erhalten und der Verkäufer hat keine Option zur Sendungsverfolgung hochgeladen.
  • Ihr habt einen Artikel zurückgeschickt, aber der Verkäufer hat den bezahlten Betrag nicht zurückerstattet.
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So schaltet ihr eBay ein:

  1. Öffnet eure eBay-Kaufübersicht.
  2. Beim entsprechenden Artikel klickt ihr auf „Einzelheiten zum Kauf“, wenn der Artikel nicht geliefert wurde, oder auf „Einzelheiten zur Rückgabe“, falls ihr versucht den Artikel zurückzugeben.
  3. Wählt „eBay einschalten“ aus.
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eBay-Fall eröffnen – für Verkäufer

Wenn ihr euch mit dem Käufer nicht innerhalb von 3 Werktagen einigt, könnt ihr eBay wie folgt einschalten:

  1. Öffnet die Übersicht „Mein eBay: Verkauft“.
  2. Wählt „Einzelheiten zur Rückgabe ansehen“ aus.
  3. Wählt „Problem mit dem Käufer melden“ aus und folgt den Anweisungen am Bildschirm.

Falls ihr einen Artikel nicht erhalten haben solltet, geht ihr so vor:

  1. Öffnet die Übersicht „Mein eBay: Verkauft“.
  2. Sucht die zugehörige Transaktion und wählt „Einzelheiten zur Anfrage“ aus.
  3. Wählt „eBay einschalten“ aus und folgt den Anweisungen am Bildschirm.

Was passiert, wenn eBay eingeschaltet wurde?

Innerhalb von 2 Tagen trifft eBay eine Entscheidung. Der Käufer und der Verkäufer werden dann darüber per E-Mail informiert. Sollte der Fall zu Gunsten des Käufers ausgehen, erhält er innerhalb von 2 Tagen eine Rückerstattung. Zudem kann im eBay-Konto des Verkäufers ein Mangel vermerkt werden, der sich negativ auf seinen Servicestatus auswirken kann. Wird der Fall zu Gunsten des Verkäufers entschieden, braucht der Verkäufer nichts weiter zu tun.

Ist der Käufer mit der Entscheidung von eBay nicht einverstanden, kann er Einspruch erheben und innerhalb von 30 Tagen nach dem Schließen des Falls neue Informationen vorlegen (Quelle: eBay). Gleiches gilt für den Verkäufer, allerdings kann dieser innerhalb von 45 Tagen nach dem Schließen des Falls neue Informationen vorlegen.

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Nach einem Einspruch prüft eBay die neu vorgelegten Informationen und fällt eine endgültige Entscheidung – in der Regel innerhalb von 2 Tagen (Quelle: eBay)

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