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Ab-18-Filme im Zug oder Bus anschauen: Darf man das?

© Getty Images / Daisy-Daisy
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Eine Reise kann man sich mit Filmen auf seinem Smartphone oder Tablet verkürzen. Dank Offline-Modus lassen sich Videos verschiedener Streaming-Dienste direkt auf das eigene Gerät herunterladen. Zudem gibt es in vielen Bussen und Bahnen mittlerweile auch WLAN. Wie sieht es aus, wenn man sich einen Film mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren ansehen will. Darf man das?

 
Netzkultur
Facts 

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Inhalte mit einer Auszeichnung ab 18 Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Wer sich im Zug also einen Horror- oder Action-Film reinziehen will, sollte vorsichtig sein. Macht man Jugendlichen ab 18-Filme zugänglich, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

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Ab 18 Filme im Zug schauen: Dann ist es verboten

Dennoch ist es nicht komplett verboten, Filme für Erwachsene auf der Zugfahrt anzuschauen. Was ihr auf eurem eigenen Laptop oder Tablet anschaut, ist zunächst eure eigene Sache und nicht weiter verwerflich, solange es sich nicht um Streams aus illegalen Quellen oder allgemein illegale Inhalte handelt. Es gibt aber Grenzen, bei denen ihr in den ordnungswidrigen Bereich rutscht und euch eine Strafe droht. Voraussetzung für eine ordnungswidrige Handlung ist, dass man vorsätzlich handelt. Im Fall der Filme muss man also gezielt Jugendliche oder Kinder an sein Laptop oder Tablet heranholen und ihnen gestatten, den entsprechenden Film anzuschauen. Sind keine Kinder in Sicht und stört ihr auch sonst keine Mitreisenden, könnt ihr euren Ab-18-Film im Zug, Flugzeug oder Bus anschauen, ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen (Quelle: Anwaltauskunft.de).

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Ausgenommen davon sind Filme, die mit „keiner Jugendfreigabe“ ausgezeichnet sind. Dabei handelt es sich vor allem um Porno- sowie Splatter-Filme. Diese Inhalte dürft ihr gar nicht öffentlich anschauen. Das gilt auch für indizierte und erst recht für beschlagnahmte Inhalte. Hier greift zusätzlich zum Jugendschutzgesetz das Strafgesetzbuch. Vor allem, wenn man Schmuddelfilme Jugendlichen öffentlich zugänglich macht, muss man mit einer noch höheren Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Keine jugendgefährdenden Inhalte im Zug ansehen

Generell sollte man Medien in der Öffentlichkeit mit Rücksicht auf sein Umfeld konsumieren. Auch manche Erwachsene möchten nicht irgendwelche blutigen Action-Inhalte auf ihren Reisen ins Auge bekommen. Schaut am besten so, dass euer Bildschirm nur für euch zugänglich ist. So verhindert ihr auch, dass Kinder zufällig mitbekommen, was ihr anschaut.

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Bekommt ihr mit, dass Minderjährige bei euch mitgucken wollen, pausiert die Wiedergabe und bittet darum, dass ihr den Inhalt alleine ansehen wollt oder vertreibt euch anderweitig die Zeit. Idealerweise hebt ihr euch die Ab-18-Filme auf, wenn ihr nicht in der Öffentlichkeit seid und schaut auf Bahnreisen angemessenere Inhalte. Falls ihr nicht wisst, was ihr anschauen wollt, gibt es im ICE-Portal auf Reisen in den Schnellzügen der Deutschen Bahn einige kostenlose Filme zum Abruf. Auch Fernbusse bieten im Fahrzeug-WLAN oft einen Zugriff auf eine Mediathek.

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