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Gebrauchtes Auto kaufen: Was ist zu beachten?

Ist das Auto wirklich in gutem Zustand? (© Imago / Horst Galuschka)
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Kurz ein gebrauchtes Auto anschauen und kaufen – so schnell und einfach ist es nicht, wenn man wirklich ein vernünftiges Gebrauchtauto kaufen will. Was es zu beachten gibt und warum ihr euch ruhig Zeit lassen solltet, erklären wir euch hier.

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Auto gebraucht kaufen – die 16 besten Tipps

Beim Autokauf sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer Zeit lassen. Geht folgende Tipps durch, um die wichtigsten Dinge am Auto zu prüfen.

  1. Nehmt noch jemanden zur Besichtigung des Autos mit. Zu zweit lassen sich besser eventuelle Mängel feststellen.
  2. Schaut euch das Auto an, BEVOR ihr eine Probefahrt macht. Öffnet auch die Motorhaube, und prüft ob der Motor kalt ist. Dazu einfach die Hand über den Motor halten, aber nicht anfassen – Verbrennungsgefahr. Denn manche Verkäufer fahren den Wagen vor der Vorführung gerne warm, um Mängel zu verstecken, die sich ansonsten erst hören lassen, wenn der Motor kalt ist. Wenn ihr später den Motor startet, lasst die Motorhaube zunächst offen und hört euch den Motor genau an, ob dieser „rund läuft“. Falls es seltsame Geräusche gibt, solltet ihr nachfragen.
  3. Fragt den Autoverkäufer, ob es Vorschäden oder sonstige Mängel an dem Fahrzeug gibt. Ist er seriös, wird er offen darüber sprechen. Ein Händler hat grundsätzlich eine Aufklärungspflicht – er muss also Mängel ansprechen, auch wenn ihr nicht danach fragt. Ein privater Verkäufer muss das nicht. Also insbesondere in dem Fall gilt: Immer fleißig nachfragen! Falls es keine Schäden gibt, lasst euch das später im Vertrag schriftlich bestätigen.
  4. Untersucht das Auto (trotzdem) auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden. Schaut euch das Fahrzeug dazu bei ausreichender Helligkeit an (gutes Tageslicht, trockene Witterung), um Dellen, Roststellen, Kratzer oder sonstige Schäden gut zu erkennen. Unebenheiten oder Farbwechsel im Lack, uneinheitliche Spaltmaße und neu lackierte Flächen weisen oft auf einen Unfallschaden hin. Bedenkt, dass ein privater Verkäufer im Nachhinein nicht für Mängel haften muss, wenn er dies im Kaufvertrag ausschließt. Händler haften für Mängel hingegen innerhalb eines Jahres.
  5. Das Auto sollte gewaschen sein, um die Oberfläche gut kontrollieren zu können.
  6. Schaut nach, wie lange das Auto noch TÜV hat. Ihr erkennt das an der TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen. Falls das Auto nicht angemeldet ist oder keinen TÜV hat, lest euch die Tipps in diesem Artikel durch.
  7. Fragt, ob das Auto scheckheftgepflegt ist beziehungsweise ob Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers gemacht wurden. Schaut in das Scheckheft hinein, welche Reparaturen und Wartungen, wie TÜV, HU und AU, vorgenommen wurden. Schaut bei einem Privatverkauf, ob der eingetragene Halter auch der Verkäufer ist. Ist das nicht der Fall, fragt nach einer Vollmacht und wendet euch direkt an den Halter/Besitzer.
  8. Schaut euch die Reifen des Fahrzeugs an: Sind diese (einseitig) abgefahren, können schnell hohe Kosten entstehen. Die Profiltiefe sollte mindestens 2,5 mm sein, auch wenn gesetzlich 1,6 mm noch zugelassen sind. Achtet auch darauf, wie alt die Reifen sind. Dies kann man direkt ablesen. Fragt auch mal nach, ob es Winter- UND Sommerreifen dazu gibt und prüft diese ebenfalls. Weil E-Autos deutlich schwerer sind als Verbrenner, werden besonders hier die Reifen stark beansprucht.
  9. Prüft auch die Bremsen, sofern erkenntlich zunächst im Stand. Sind Bremsscheiben und Bremsbeläge abgefahren, fängt das Auto an zu quietschen und es entstehen hohe Folgekosten. In der Probefahrt solltet ihr auf verlassenem Gelände einen Bremstest machen.
  10. Prüft auch gerne den Ölstand, die Kühlflüssigkeit und die Bremsflüssigkeit auf ausreichenden Pegel. Wenn ihr schon dabei seid, könnt ihr euch auch den Ölwechsel-Anhänger angucken, wann der letzte Ölwechsel gemacht wurde und wann der nächste fällig ist.
  11. Schaut euch alle Leuchten an: Sind die Autoscheinwerfer blind, kann das beim nächsten TÜV teuer werden. Prüft Leuchten wie Blinker, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte auf ihr Funktion.
  12. Schaut unter das Fahrzeug, ob Flüssigkeiten auslaufen wie Öl, Wasser oder Kühlflüssigkeit. Schaut generell im Motorraum nach, ob es feuchte Stellen gibt.
  13. Prüft, ob die Gurte einwandfrei funktionieren und ob die Sitze und Bezüge noch zweckmäßig sind.
  14. Prüft sonstige Funktionen wie die Klimaanlage/Heizung, Scheibenwischer, Hupe und die Spiegel.
  15. Fragt nach, aus welcher Hand der Wagen ist. Wärt ihr also der zweite Besitzer des Fahrzeugs oder schon der Vierte? Je mehr Besitzer es vorher gab, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Auto etwa nicht stimmt. Das gilt auch, wenn ein Vorbesitzer das Fahrzeug nur sehr kurz hatte. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) lassen erkennen, wie viele Vorbesitzer es gab und wie lange sie das Fahrzeug hatten.
  16. Macht eine Probefahrt. Wenn ihr die Probefahrt alleine machen dürft, ist es unter Umständen sinnvoll, bei einer KFZ-Werkstatt oder vom ADAC kurz drüber schauen zu lassen. Achtet beim Start des Fahrzeugs auf die angezeigten Kontrolleuchten im Armaturenbrett. Diese zeigen an, ob Probleme vorliegen.
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Wenn ihr alle mündlichen Zusagen des Verkäufers wie Laufleistung, Garantien, Unfallfreiheit und Zubehör schriftlich im Kaufvertrag festhaltet, seid ihr auf der sicheren Seite.

Autokauf: Anzeichen für einen unseriösen Verkäufer

  • Ein unseriöser Verkäufer macht euch entweder Angst oder Druck. Bei Sätzen wie „Sie müssen sich schnell entscheiden.“ solltet ihr ganz vorsichtig sein und gegebenenfalls lieber einen anderen Verkäufer suchen.
  • Auch haben seriöse Autoverkäufer nichts dagegen, wenn ihr das Auto gründlich untersucht und einen Probefahrt macht.
  • Wenn der Verkäufer ständig mit euch redet während ihr den Wagen untersucht, oder euch versucht wegzulocken, wenn ihr an einer bestimmten Stelle des Fahrzeugs angekommen seid, gilt Vorsicht! Unter Umständen möchte dieser dann verhindern, dass ihr einen Mangel entdeckt.
  • Ein weiteres Alarmzeichen ist, wenn der Verkäufer auf eure konkreten Fragen sehr unkonkret und ausweichend antwortet. Wenn der Motor nicht anspringt, kommt beispielsweise die Antwort: „Der wurde ein paar Tage nicht gefahren.“
  • Ein unseriöser Verkäufer ist in der Regel auch nicht bereit, schriftlichen Zusicherungen zu machen, eine Untersuchung durch Fachmechaniker oder längere Probefahren zuzulassen. Besonders Letzteres ist beim Kauf von E-Autos sinnvoll, um die tatsächliche Reichweite einzuschätzen.
  • Wenn ein lückenhaftes Inspektions-Scheckheft vorliegt oder bei E-Autos die Wartungs- und Prüfumfänge für die Fahrzeugbatterie nicht nachvollzogen werden können, sind Garantieansprüche im Nachhinein schwer durchzusetzen.
  • Wenn der Verkäufer im Auftrag einer Privatperson handelt, könne er sich hier vor der Gewährleistung drücken.
  • Wenn das Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handelt.
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Checkliste für Gebrauchtwagenkauf zum Download

Beim ADAC findet ihr eine Checkliste, die ich durchgehen könnt, wenn ihr euch das Auto eurer Wahl anschaut. Ihr könnt sie hier herunterladen.

So wird beim Gebrauchtwagenkauf betrogen

Manipulierter Tacho

Ein Händler sollte im besten den Km-Stand des Autos nicht nur „laut Tacho“ bestätigen. Wenn daran manipuliert wurde, entspricht der KM-Stand nicht der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeugs. Bei mehreren Vorbesitzern kann der echte Kilometerstand ebenfalls schwer nachvollziehbar sein. Im Kaufvertrag sollte daher die Gesamtfahrleistung stehen und nicht nur der abgelesene Kilometerstand.

Die Fahrgestellnummer

Prüft, ob die Fahrgestellnummer des Autos mit den Papieren übereinstimmt. Denn ansonsten ist das Auto vielleicht gestohlen, das euch angeboten wird. Anhand der HSN/TSN-Schlüsselnummer erkennt ihr, ob das angebotene Auto auch das Modell ist, was es laut Fahrzeugbrief/-schein vorgibt zu sein.

Verkauf für Vorbesitzer

Wenn der Händler im Auftrag eines Vorbesitzers handelt, gilt Vorsicht. Er könnte versuchen, so die die Sachmängelhaftung  von mindestens einem Jahr zu umgehen. Fragen den Händler direkt, ob er das Fahrzeug im Namen eines anderen verkauft. Wenn es ein Privatverkäufer ist, sollte der Halter des Fahrzeugs (im Fahrzeugschein ersichtlich) auch der Verkäufer sein. Wendet euch im Zweifel direkt an den eingetragenen Halter.

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