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TÜV abgelaufen aber nicht gefahren (nicht abgemeldet) – was jetzt?

Wenn euer Auto so aussieht, solltet ihr es besser abgemeldet haben. (© Imago / Russian Look)
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Der TÜV ist abgelaufen, aber man hat das Fahrzeug gar nicht gefahren oder nicht abgemeldet. Kann man es jetzt einfach abmelden oder ummelden? Oder muss man jetzt doch zum TÜV? Darf ich da ohne TÜV einfach so hinfahren? Diese und weitere wichtige Fragen klären wir hier.

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TÜV abgelaufen, aber nicht gefahren – wie teuer wird das?

Wenn der TÜV abgelaufen ist, ist es gleichgültig, ob ihr das Fahrzeug gefahren seid oder nicht:

  • Nach 2 Monaten ohne TÜV gibt es ein Bußgeld von 15 Euro.
  • Nach 4 Monaten sind es 25 Euro.
  • Nach 8 Monaten kostet es euch bereits 60 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
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Wenn ihr nach 2 Monaten oder länger dann doch zum TÜV fahrt, kommen meistens sogar noch weitere Kosten auf euch zu: Die TÜV-Organisationen sind verpflichtet, eine erweiterte Hauptuntersuchung durchzuführen, die dann mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnet wird. Auch, wenn ihr das Fahrzeug abmelden wollt, kommen die gleichen Kosten und Strafen bei der Abmeldung auf euch zu. Meldet ihr das Auto also beispielsweise erst nach 8 Monaten ohne TÜV ab, bezahlt ihr mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

TÜV abgelaufen, aber nicht abgemeldet – was nun?

Bei manchen Leuten ist der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen, aber es wurde nicht abgemeldet und steht nun längere Zeit herum. In diesem Fall gilt die sogenannte Vorführpflicht des Fahrzeughalters. Das bedeutet, auch wenn das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt wird, ist es aufgrund des amtlich erteilen Kennzeichens weiterhin zugelassen. Damit einhergehend ist die Hauptuntersuchung beim TÜV auch dann verpflichtend, wenn es nicht abgemeldet ist. Ausnahme: Wenn das Fahrzeug allerdings sowieso nicht mehr in Betrieb genommen werden kann, beispielsweise wegen eines Motorschadens, kann die Sache anders aussehen.

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Auto mit abgelaufenem TÜV abmelden – geht das?

Kann man nun einfach ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV abmelden, um weitere Kosten zu sparen? Jein: Wer sein Auto mit abgelaufenem TÜV abmeldet, wird mit den gleichen Bußgeldern bestraft, wie jemand, der zu spät zum TÜV kommt:

  • ab 2 Monaten kein TÜV: 15 Euro Strafe.
  • ab 4 Monaten kein TÜV: 25 Euro Strafe.
  • ab 8 Monaten kein TÜV: 60 Euro Strafe plus ein Punkt in Flensburg.

Wenn der TÜV eures Fahrzeugs also abgelaufen ist, riskiert ihr ein hohes Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, wenn ihr es nicht rechtzeitig abmeldet. Hat das Fahrzeug bereits 8 Monate keinen TÜV, erhaltet ihr so oder so einen Punkt in Flensburg, egal, ob ihr das Auto abmeldet oder zum TÜV fahrt, um diesen erneuern zu lassen.

Ohne TÜV-Bericht das Auto trotzdem anmelden/ummelden – geht das?

Wenn ein KFZ abgemeldet wird, wird das amtliche Kennzeichen entwertet und die TÜV- beziehungsweise HU-Plakette entfernt. Dadurch ist der TÜV dann so oder so abgelaufen. Wenn nun zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine HU, AU oder andere Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung erfolgen.

Das bedeutet, es ist gleichgültig, ob ihr ein Auto anmelden oder ummelden wollt: Ihr benötigt einen Nachweis für die Zulassungsstelle über eine aktuell erfolgte Hauptuntersuchung. Ansonsten gibt es keine An- oder Ummeldung.

TÜV vergessen: Kann ich ohne gültigen TÜV zum TÜV fahren?

Ja. Wenn ihr aber von der Polizei angehalten werdet, und diese euch gegenüber nicht wohlwollend ist, könnte trotzdem ein Bußgeld drohen. Im besten Fall könnt ihr glaubhaft machen, dass ihr jetzt auf dem Weg zum TÜV seid. Im besten Fall bleibt es dann bei einer mündlichen Verwarnung.

Wie lange darf ich mit durchgefallenem TÜV noch fahren?

Wenn euer Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) durchgefallen ist und der Prüfer das Fahrzeug nicht stilllegt, könnt ihr noch maximal einen Monat fahren. Diese Zeit ist aber eigentlich dafür gedacht, die im TÜV-Prüfbericht erwähnten Mängel schnellstmöglich zu beheben. Die Nachkontrolle ist dann deutlich günstiger. Wenn ihr die Frist von einem Monat überschreitet und weiter mit dem Fahrzeug unterwegs seid, müsst ihr eine neue Hauptuntersuchung beantragen und ein Bußgeld von etwa 40 Euro zahlen. Bedenkt außerdem, dass ihr beim Fahren ohne TÜV euren Versicherungsschutz verlieren könnt. Passiert dann ein Unfall, zahlt die KFZ-Versicherung nur anteilig oder gar nicht. Schaut dafür in die Vertragsunterlagen eurer Versicherung nach.

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