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Notruf versehentlich gewählt: Was passiert? Ist das strafbar?

© Getty Images / Teka77
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Mit einem Smartphone in der Tasche kann es leicht vorkommen, dass man versehentlich den Notruf wählt. Was passiert in diesem Fall?

 
Netzkultur
Facts 

Sowohl iOS als auch Android bieten Funktionen, bei denen man schnell in einer Notsituation die Polizei oder den Rettungsdienst anrufen kann. Beim iPhone geschieht das zum Beispiel, wenn man die Seiten- und Lauter-Taste über einen längeren Zeitraum gleichzeitig gedrückt hält. Beim Android-Gerät wird die SOS-Funktion durch mehrmaliges Drücken des Power-Buttons aktiviert. Durch einige unglückliche Bewegungen kann die Notruffunktion so auch ungewollt ausgelöst werden.

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Smartphone ruft aus Versehen den Notruf an: Droht eine Strafe?

Stellt ihr auf dem Smartphone-Display oder im Anrufverlauf fest, dass euer Smartphone ohne euer Wissen die „112“ gewählt hat, könnt ihr zunächst ruhig bleiben. Eure Nummer wird in der Regel nicht nachverfolgt und ihr müsst nicht mit einer Strafe rechnen. Meldet sich jemand auf euren Anruf, legt nicht einfach erschrocken auf. Es kann sonst passieren, dass ihr von der Notrufzentrale zurückgerufen werdet, weil man eine Notlage vermutet. Schildert stattdessen kurz und knapp, dass der Anruf versehentlich durchgeführt wurde. So weiß man am anderen Ende Bescheid, dass kein tatsächlicher Notfall vorliegt. Haltet euch aber kurz, um die Leitung nicht unnötig zu blockieren. Ist bei dem versehentlichen Notruf niemand am Apparat und erhaltet ihr keinen Rückruf, meldet euch nicht unnötigerweise noch einmal bei der „110“ oder „112“, um euch zu entschuldigen. So blockiert ihr die Mitarbeiter für tatsächliche Notfälle.

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Zur Sicherheit solltet ihr überprüfen, ob ihr die Notruf-Optionen an eurem Smartphone umstellen könnt, um die Sicherheits-Features zukünftig nicht aus Versehen zu aktivieren:

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Wann sollte man den Notruf überhaupt anrufen und in welchen Situationen lieber nicht? Im Video wird es erklärt:

Fake-Notrufe sind strafbar

Bei einem Versehen passiert euch also nichts. Anders sieht es aus, wenn ihr vorsätzlich die „110“ oder „112“ anruft, ohne dass es eine Notlage oder anderen triftigen Grund dafür gibt. Wer einen Unglücksfall oder Ähnliches vortäuscht, macht sich nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar:

„Wer absichtlich oder wissentlich

  1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
  2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es droht also eine Anzeige sowie eine Geld- oder Haftstrafe, wenn ihr „aus Spaß“ bei der „110“ und „112“ anruft. Voraussetzung für eine Strafe ist, dass ihr die Notrufnummer ganz bewusst und wählt habt.

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