Verlassen des 15-km-Radius: Was gilt als „triftiger Grund“?
Aktuell geht die „Bedrohung“ einer Bewegungseinschränkung auf 15 km rund um den Wohnort durch die Presse. Wer jetzt glaubt, er müsse nicht mehr zur Arbeit fahren, weil die Firma 16 km entfernt ist, der irrt. GIGA klärt auf, wo man noch falsch liegt und welche festgelegten und denkbaren Gründe es gibt, den Radius zu überschreiten.
Bevor ihr jetzt in Google Maps einen 15-km-Radius einzeichnet und zukünftige Wege absteckt, solltet ihr erst einmal verstehen, für wen diese Regel überhaupt gilt. Die Bewegungseinschränkung ist zeitlich begrenzt und ausschließlich auf bestimmte „Hotspots“ beschränkt. Nämlich auf Land- und Stadtkreise, deren 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Wie ihr bei T-Online sehen könnt, sind das hauptsächlich Kreise in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
So könnt ihr feststellen, wie weit ihr euch bewegen dürft:
Alle Infos zum 15-km-Radius
- Wie wird der 15-km-Radius gemessen?
Gemessen wird der Bewegungsradius nicht mit der Wohnadresse als Zentrum, sondern ab der jeweiligen Ortsgrenze. In einer Großstadt sind 15 km eine normale Fahrt zum nächsten Arzt innerhalb des ortes. In einem Landkreis kann das bereits der nächste Ort sein.
- Welche Absicht steckt hinter der Bewegungseinschränkung?
Unnötige Bewegungen, wie etwa der Ausflugsverkehr zum nächsten Skiort oder Shopping-Touren, sollen verhindert werden.
- Was gilt als „triftiger Grund“, um den 15-km-Radius zu verlassen?
Notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Arzt sind natürlich weiterhin erlaubt. Was konkret als zulässig angesehen wird, ist allerdings Sache der jeweiligen Bundesländer. Hier kann und wird es sicher von Land zu Land Unterschiede hinsichtlich der Ausnahmen und auch der Dauer der Bewegungseinschränkung geben – wie es ja vorher auch schon deutliche Unterschiede bei den Umsetzungen der Regeln in Bayern und NRW gab.
- Wie wird die Einhaltung der 15-km-Regel kontrolliert?
Zur Umsetzung der Regelungen gibt es noch gar keine klaren Konzepte. Es ist aktuell nicht einmal klar, ob diese Einschränkung vor Gericht überhaupt Bestand haben wird. Denkbar wären beispielsweise Stichproben an Ortseingängen, die man über Landstraßen oder Autobahnen erreicht. Aber ebenso wenig ist geklärt, welche Konsequenzen die Überprüfung hat? Gibt es eine Anzeige, wird man zurückgeschickt und wie weist man nach, dass man gerade zum Arzt oder zur Arbeit fährt? Auf jeden Fall dürften damit aber die Wintersportausflüge beendet sein, die um Silvester das Land schockierten.
- Wie sinnvoll ist die Bewegungseinschränkung?
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. In Sachsen gilt die Regelung eigentlich schon länger und trotzdem finden sich gerade dort viele Hotspots. Die hohen Inzidenzzahlen weisen außerdem auf Gegenden hin, in denen schon einfache Abstands- und Versammlungsregelungen missachtet wurden. Da ist nicht damit zu rechnen, dass nun ein Bewegungsradius eingehalten wird.
Außerdem ist eine lange Allein-Autofahrt quer durch das Land sicherer, als eine Busfahrt zum Supermarkt. Es kommt vor allem darauf an, wie man sich am Ende der Fahrten verhält. Natürlich ist es gut, wenn Shopping- und Wintersport-Ausflüge unterbunden werden, aber so eine Regelung ist Wasser auf den Mühlen derer, die jede kleinste Unannehmlichkeit gleich in politische Grundsatzdiskussionen umwandeln.