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Anhängelast im Fahrzeugschein: Was ihr dazu wissen müsst

Das hier wäre heute nicht mehr erlaubt. (© IMAGO / Sommer)
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Wer zum ersten Mal in seinem Leben mit Anhänger fährt und dabei auf das Zauberwort „Anhängelast“ stößt, der ist vermutlich zunächst verwirrt. Damit ihr genau wisst, was damit gemeint ist, erklären wir euch hier, was die „zulässige Anhängelast“ ist, wo ihr sie findet und warum zwei Angaben im Fahrzeugschein stehen.

 
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Technisch zulässige Anhängelast: Was bedeutet das?

Definiert wird die technisch zulässige Anhängelast als das Gewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug ziehen darf, also wie schwer der Anhänger sein darf. Die zulässige Anhängelast hängt von eurem jeweiligen Auto ab. Ein Smart (nicht der SUV) kann schließlich weniger stark ziehen als ein großer Land Rover.

Seid ihr öfters auf einen Anhänger angewiesen, solltet ihr euch bereits vor dem Kauf eines Fahrzeugs über die maximal zulässige Anhängelast informieren. Da das nicht nur allein von der Anzahl der Pferdestärken abhängt, sondern auch von Getriebe, Antrieb und anderweitiger Ausstattung, kann es sogar Unterschiede bei auf den ersten Blick gleichen Autos geben.

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Damit unterscheidet sich die technisch zulässige Anhängelast von der gesetzlich erlaubten Anhängelast für PKW sowie die tatsächlich gezogene Anhängelast. So wie es ein zulässiges Gesamtgewicht eines Pkws gibt, das ihr mit eurem Führerschein fahren dürft, gilt das auch für Anhänger, beziehungsweise das Gesamtgewicht des Zugs. Ab 7000 Kilogramm braucht ihr einen BE-Führerschein.

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Betriebsanleitung: Wo steht die Anhängelast?

Wo findet ihr die zulässige Anhängelast nun? Dafür solltet ihr in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sehen, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, unter den Ziffern 0.1 und 0.2. Auch in den CoC-Papieren ist diese vermerkt.

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Wichtig ist auch, dass ihr das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also die Masse eures Auto mit dem Anhänger zusammen, nicht überschreitet. Wie schwer die Kombination sein darf, lest ihr im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Feld F.2.

Gebremste oder ungebremste Anhängelast: Wo liegt der Unterschied?

Ihr fragt euch jetzt sicher, warum in eurer Zulassungsbescheinigung denn bitte 2 verschiedene Informationen stehen. Das liegt daran, dass Ziffer 0.1 euch über die technisch zulässige Anhängelast bei gebremsten Anhängern in Kilogramm in Kenntnis setzt, während unter 0.2 die Anhängelast bei ungebremsten Anhängern steht.

In den allermeisten Fällen ist das erlaubte Gewicht für gebremste Anhänger größer als bei ungebremsten Anhängern. Warum das so ist, sollte selbsterklärend sein: Bei höherer Last auf einem gebremsten Anhänger auf einer Strecke mit Gefälle sind nicht allein die Bremsscheiben eures Fahrzeug für eure Sicherheit zuständig – anders als bei einem Anhänger ohne eigene Bremsen.

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