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Werbebrief von 1N Telecom – ist das legal?

Auch unerwünschte Postwerbung muss man sich nicht gefallen lassen! (© Thanhy Nguyen / Unsplash)
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Mehrere Verbraucherzentralen berichten von Beschwerden über das Düsseldorfer Unternehmen 1N Telecom. Die Firma verschickt Briefe an potentielle Kunden, und dass darin personenbezogene Daten verwendet werden, besorgt die Verbraucherschützer. Bei GIGA erfahrt ihr, ob das legal ist und was ihr dagegen tun könnt.

 
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Werbung per Post ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Richtet sie sich gezielt an Personen, dann müssen diese bereits in einem Kundenverhältnis gestanden und der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zugestimmt haben. Die Firma 1N Telecom wirbt trotzdem für ihre DSL-Tarife und das bringt die Empfänger auf die Palme.

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Darf 1N Telecom solche Werbebriefe verschicken?

Die bisherige Rechtsprechung und die Verordnungen der DSGVO lassen eigentlich nicht viel Raum für Werbung. E-Mail-Werbung ist so reglementiert, dass viele Unternehmen auf „nicht personalisierte“ Postwerbung ausweichen. Das Ergebnis sind zum Beispiel Briefe, die sich an „Jeden der ein Hörgerät braucht“ oder „Alle Interessenten in Seestraße 112“ richten.

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Sobald sich aber solche Schreiben konkret an Personen richten und – wie im Fall der 1N-Telecom-Werbung – auch noch personenbezogene Daten enthalten, muss dafür eine beweisbare Erlaubnis vorliegen.

Außerdem reicht als „berechtigtes Interesse“ nicht aus, dass der Empfänger der Werbung bereits einen Telefonanschluss hat und man ihm somit einen neuen Vertrag anbieten könnte. Für diese Art der Kontaktaufnahme muss schon vorher ein vertragliches Verhältnis bestanden haben – und das muss 1N Telecom nachprüfbar beweisen können.

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Was steht in den Werbebriefen von 1N Telecom?

  • Die Werbung richtet sich an Telefonkunden bei Unternehmen wie etwa der Telekom.
  • Die Betreffzeilen enthalten laut der Verbraucherzentrale NRW die Haupttelefonnummer der angeschriebenen Person.
  • Die Anschreiben enthalten ein vorausgefülltes Vertragsformular, mit dem man als Kunde zu 1N Telecom wechseln soll. Nur die IBAN muss noch eingetragen werden.
  • Gleichzeitig wird dem Empfänger angeboten, für ihn bei seinem alten Anbieter zu kündigen und die Rufnummernübernahme einzuleiten.

Solche Daten kann man natürlich aus einem Telefonverzeichnis oder von einem Datenhändler haben. In beiden Fällen liegt aber für diese Art der Werbung sicherlich keine Einverständniserklärung der Empfänger vor.

Wie kann man sich wehren?

Wie beispielsweise im Support-Forum der Deutschen Telekom zu lesen ist, sind diese Methoden von 1N Telecom nicht nur bereits bekannt, sondern auch schon gerichtlich verboten worden. Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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Die Werbebriefe sind offensichtlich in dieser Form unzulässig und die Verbraucherschützer raten in so einem Fall, sich etwa bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Hintergrund dieser Beschwerde ist, dass alle Beschwerdeführer aussagen, zu keiner Zeit in Kontakt mit 1N Telecom gestanden oder der Verwendung persönlicher Daten zu Werbezwecken zugestimmt zu haben.

In so einem Fall kann man sich beispielsweise direkt auf der Web-Seite des Datenschutzes beschweren.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief an, mit dem ihr der Verwendung eurer Daten widersprechen könnt. Wenn ihr wissen wollt, woher die Firma eure Daten hat, könnt ihr darüber Auskunft verlangen. 1N Telecom ist gesetzlich verpflichtet, euch das nachzuweisen. Dazu könnt ihr einen weiteren Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Natürlich könnt ihr die Schreiben auch zusammen abschicken.

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