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SVWZ: Was bedeutet die Abkürzung bei Kontoauszügen?

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Ein Alltag ohne Überweisungen ist heute nahezu undenkbar. Ganz gleich, ob es sich um die Bezahlung eines Online gekauften Artikels handelt, das Gehalt, das auf einem Konto eingeht oder die monatliche Miete, die es zu bezahlen gilt, nahezu jeder Geldbetrag, der nicht bar gezahlt wird, geht per Überweisung vom Konto.

Auf dem Kontoauszug findet man alle getätigten und erhaltenen Überweisungen in einer Liste, um so einen Überblick über die Finanzen zu erhalten. Neben dem Geldbetrag und dem Sender, bzw. Empfänger des Gelds wird dort zudem der Verwendungszweck aufgeführt. Der Verwendungszweck setzt sich in der Regel aus einem Begriff, unter dem sich die Zahlung zuordnen lässt und weiteren Informationen zusammen. Häufig findet sich hier auch eine Nummer, z. B. eine Kunden-, Rechnungs- oder Artikelnummer, um insbesondere bei vielen Transaktionen noch einen Überblick zu behalten. Häufig findet sich neben dem Betreff das Kürzel „SVWZ+“. Doch wofür steht die Abkürzung „SVWZ“ auf der Überweisung?

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SVWZ auf dem Kontoauszug: Bedeutung

Wurden bislang Inlandsüberweisungen getätigt, konnten insgesamt 378 für den Verwendungszweck verwendet werden. Mit der Einführung der SEPA-Überweisung, die zu neuen Kontonummern führt, die man für die Überweisung verwenden soll, wird nun auch der Verwendungszweck verkürzt. Nun sind lediglich 140 Zeichen bei SEPA-Überweisungen zulässig. Wird eine SEPA-Überweisung durch geführt, wird diese mit dem Kürzel „SVWZ+“ auf dem elektronischen Kontoauszug angezeigt. SVWZ+ bezeichnet demnach den „SEPA-Verwendungszweck“. Eine spezifische Bedeutung hat dieses Kürzel nicht. Die Abkürzung wird lediglich verwendet, um zu signalisieren, dass hier eine Überweisung nach neuer SEPA-Richtlinie (SEPA Credit Transfer) durchgeführt wurde.

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SVWZ+: Was ist das?

Die SEPA-Überweisung steht bereits seit 2008 zur Abwicklung nationaler und internationaler Euro-Zahlungen zur Verfügung. Die SEPA-Richtlinie sieht vor, dass der Geldtransfer über eine Überweisung im Inland sowie grenzüberschreitend nur noch maximal einen Werktag dauern darf. An anderer Stelle beantworten wir euch die Frage, ob man eine Überweisung rückgängig machen kann.

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