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Neue Regelung für E-Bikes: Bald kein Handzeichen mehr erforderlich

Statt Handzeichen sollen auch Blinker erlaubt werden. (© IMAGO / Geisser)
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Die Bundesregierung will das Radfahren sicherer machen: Künftig soll es erlaubt sein, an Fahrrädern aller Art Blinker anzubringen, die das Abbiegen signalisieren. Das Umdenken ist eine Reaktion auf steigende Unfallzahlen mit E-Bikes.

E-Bikes: Blinker für mehr Sicherheit

Im Zuge der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist eine Neuregelung vorgesehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll. Anders als bisher sollen Blinker künftig an allen Fahrrädern erlaubt sein, auch an E-Bikes. Ob Pedelec oder S-Pedelec spielt dabei keine Rolle.

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Derzeit müssen Radfahrer beim Abbiegen eine Hand vom Lenker nehmen, um ein Handzeichen zu geben. Das kann die Fahrstabilität und das Bremsverhalten beeinträchtigen. Blinker als optionale Lösung sollen hier Abhilfe schaffen. Nach derzeitiger Rechtslage sind Blinker an Fahrrädern nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei mehrspurigen Rädern oder Rikschas. Erst 2017 wurde diese Regelung eingeführt, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) anmerkt.

ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn betont die Vorteile: Blinker seien vor allem bei Dunkelheit besser zu erkennen als Handzeichen und blieben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs sichtbar. Das sei besonders wichtig, wenn Radfahrer beide Hände zum Bremsen bräuchten.

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Anders sieht das Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen. Seiner Meinung nach würden Blinker an normalen Fahrrädern die Sicherheit nicht erhöhen. Stattdessen würde ein generelles Tempolimit von 30 km/h das Unfallrisiko deutlich senken. Ein Verbot von Blinkern lehnt Gelbhaar jedoch ab (Quelle: Rheinische Post).

Auch bei Lastenfahrrädern sollen Blinker erlaubt sein.

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E-Bikes: Blinker nicht nur am Fahrrad erlaubt

Einige Rücklichter, die an Kleidungsstücken oder Helmen angebracht sind, verfügen bereits über Blinkmodi. Diese sind jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht erlaubt. Die geplante Änderung würde es ermöglichen, Blinker auch dann als offizielle Fahrtrichtungsanzeiger zu verwenden, wenn sie nicht direkt am Fahrrad angebracht sind.

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