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Rundfunkbeitrag: GEZ-Rebellen feiern unerwarteten Erfolg

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Die ehemalige GEZ-Gebühr, heute Rundfunkbeitrag genannt, ist für manche Menschen so ein großes Ärgernis, dass sie dagegen vor Gericht ziehen. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Dieser ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen.

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Rundfunkbeitrag: Barzahlung könnte erlaubt werden

Wenn es darum geht, sich vor der Zahlung des Rundfunkbeitrags zu drücken, werden die Deutschen gerne kreativ. Um dem Beitrag irgendwie aus dem Weg gehen zu können, wurde häufiger auf eine Barzahlung verwiesen, welche der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nach wie vor nicht akzeptiert. Als ein Journalist vor einiger Zeit aber auf einer Barzahlung bestand, gab es plötzlich keine Mahnungen mehr. Die Masche fand schnell Nachahmer, was den öffentlich-rechtlichen Sendern natürlich gar nicht gefallen hat.

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Der Fall ist mittlerweile sogar beim Bundesverwaltungsgericht gelandet. Dieser wiederum hat den Europäischen Gerichtshof um Rat gebeten. Dürfen die „Kunden“ des Beitragsservice wirklich auch in bar bezahlen? Ein Gutachter hat darauf eine überraschende Antwort parat gehabt, die den Verweigerern sicher gut gefällt – gewonnen haben sie damit aber nicht.

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Generalanwalt Giovanni Pitruzzella, zuständiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof, ist der Meinung, dass Münzen und Scheine auch vom Beitragsservice angenommen werden sollten. Nur in „Ausnahmefällen“, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, solle die Barzahlung eingeschränkt werden. In der Begründung heißt es, dass Bargeld ein „Element sozialer Eingliederung“ und damit von hoher Bedeutung für die Bevölkerung sei. Wer keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen habe, sei zudem auf die Zahlung in bar angewiesen.

In der Bilderstrecke: Die besten vermeintlichen Tricks der GEZ-Verweigerer.

Rundfunkbeitrag: Letztes Urteil noch nicht gesprochen

Bisher handelt es sich bei der Beantwortung der Frage nach der Barzahlung nur um eine Einschätzung des Gutachters des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht muss dieser nicht unbedingt folgen, macht das in der Praxis aber oft. Ein Urteil soll in einigen Wochen gesprochen werden.

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Unklar bleibt, ob das Gericht das öffentliche Interesse beim Beitragsservice als Ausnahmefall wertet oder nicht. Fest steht aber weiterhin, dass die ehemalige GEZ-Gebühr bezahlt werden muss – ob per Überweisung oder in bar. Ab dem Jahr 2021 wird der Beitrag wohl steigen.

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