Der lange Kampf zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom scheint vorerst ein Ende zu haben – und das zum Vorteil der Mobilfunknutzer. Der Netzbetreiber kommt nach einem Gerichtsentscheid den Forderungen nach und beseitigt zwei große Schwächen der beliebten Daten-Option „StreamOn“.

 
Stream On
Facts 

Wie wir bereits auf GIGA berichteten, befand sich die Deutsche Telekom schon seit einiger Zeit aufgrund der Daten-Option „StreamOn“ in einem Streit mit der Bundesnetzagentur. Diese warf der Telekom vor, dass das unlimitierte Datenvolumen für einzelne Apps und Dienste gegen die Netzneutralität (Gleichbehandlung aller Daten im Netz) verstoße. Zudem würden die EU-Roaming-Regelungen nicht eingehalten, da der Service nur im Inland nutzbar war. Jetzt hat die Telekom offiziell drastische Änderungen zu Gunsten der Nutzer angekündigt.

StreamON: Telekom löst die Datenbremse nach OVG-Entscheidung EU-weit

Am 15. Juli 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, dass die StreamOn-Option der Telekom Deutschland GmbH in ihrer bestehenden Form bis auf Weiteres nicht weiter angeboten werden darf.

Die Telekom bot bisher mit StreamOn eine Option an, mit der verschiedene Apps und Dienste wie zum Beispiel Netflix und Amazon Prime Video nicht vom monatlichen Inklusiv-Datenvolumen der Mobilfunknutzer abgezogen wurden. Allerdings begrenzte man dafür in teilnehmenden Apps die Datenübertragungsrate im Telekom-Netz. So war Video-Streaming nur in HD-Auflösung möglich, wenn man die jeweilige App nutzen wollte, ohne sein Inklusiv-Volumen zu belasten.

Genau dieser Umstand hat sich nun geändert. Mit der aktuell angelaufenen Umstellung werden alle Telekom-Mobilfunkkunden mit StreamOn ab der nächsten Woche in den Genuss der vollen Geschwindigkeit des Telekom-Netzes kommen, ohne Qualität bei der Übertragung oder Datenvolumen zu verlieren. Außerdem weitet der deutsche Netzbetreiber das Angebot ab September 2019 in Übereinstimmung mit den Roaming-Regelungen auch auf das EU-Ausland aus.

Die Telekom kommt damit der Frist der Bundesnetzagentur nach und bessert dadurch gleichzeitig die wohl größte Schwachstelle der Video-Flatrate aus. Für die Kunden wird es deshalb aber keine Preiserhöhung geben, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilte.

Telekom: StreamOn nutzen – nicht alle Verträge bieten den Video-Turbo

Diese Änderung dürfte vor allem alle Nutzer unter euch freuen, die einen Vertrag mit der Video-Option „StreamOn Music&Video“ besitzen. Allerdings bietet nicht jeder Mobilfunk-Vertrag im Angebot der Telekom die Video-Flatrate als buchbares Extra: Wollt ihr von der wegfallenden Geschwindigkeitsbegrenzung profitieren, benötigt ihr mindestens einen „Magenta Mobil L“-Vertrag. Bei DEINHANDY zahlt ihr  beispielsweise 56,95 Euro monatlich, wenn ihr das „Magenta Mobil L (smart)“-Paket abschließt.

Andere Verträge können mit der StreamOn „Gaming“-, „Music“- oder „Social&Chat“-Option hauptsächlich aus den EU-Roaming-Änderungen einen Nutzen ziehen.