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Strompreisbremse: Verbraucherschutz warnt vor extremen Preisaufschlägen

Die Energiepreisbremsen kommen – doch der Verbraucherschutz warnt vor Abzocke. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Seit dem 1. März gelten in Deutschland die Energiepreisbremsen für Strom und Gas. Rückwirkend zum Jahreswechsel werden damit die Preise für Energie gedeckelt, um Bürgerinnen und Bürger vor Preisexplosionen zu schützen. Doch Verbraucherschützer fürchten, dass es trotzdem teuer wird.

Verbraucherschützer: 1.000 Euro und mehr pro Monat für Strom und Gas möglich

Bei Strom, Gas und Fernwärme kommen seit dem 1. März Preisbremsen zum Tragen, die bis zum Jahresbeginn zurück greifen. Bis zum Ende des Monats müssen die Entlastungen aus den ersten drei Monaten den Vorgaben des Bundes zufolge bei den Verbrauchern ankommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt nun aber, dass es anders kommen könnte: Es gebe bereits „erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.

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In Extremfällen ist dabei die Rede von monatlichen Vorauszahlungen von 1.000 Euro und mehr, die Verbraucher leisten sollen. Für die Vorständin des VZBV Ramona Pop ist das ein Unding: „Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken.“

Für Verbraucher sei es jetzt wichtig, etwaige Preisanpassungen, neue Abschlagszahlungen und die zugehörigen Informationsschreiben der Versorger genau zu prüfen. Gegen „Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken“ werden die Verbraucherzentralen vorgehen, so Pop weiter. Dazu ruft der VZBV außerdem auf, Probleme mit Energieversorgern zu melden: Online ist das bei der Verbraucherzentrale möglich oder direkt bei den Niederlassungen vor Ort.

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Den Energiekonzernen drohen durch die Preisdeckel potenzielle Mindereinnahmen, wenn die Einkaufspreise für Energie steigen. Mit hohen Abschlägen könnte man das ausgleichen wollen – auch wenn es letztlich auf die Abrechnung ankommt. Nur weil Kundinnen und Kunden hohe Vorauszahlungen leisten sollen, können die Energieunternehmen diese dann noch lange nicht einstreichen.

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Strom, Gas, Fernwärme: Diese Preise gelten seit 1. März

Mit der Strompreisbremse werden die Kosten für Privatverbraucher auf 40 Cent/kWh begrenzt. Dieser Preis gilt für 80 Prozent des historischen Verbrauchs, berechnet in der Regel anhand des Vorjahresverbrauchs. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, muss zum aktuellen Marktpreis gezahlt werden. Sowohl bei Gas als auch bei Strom fallen die Preise inzwischen aber wieder.

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Für Gas gilt ein Höchstpreis von 12 Cent/kWh, Fernwärme darf nicht über 9,5 Cent/kWh kosten. In beiden Fällen gilt dieser Preis für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Trotz der Preisdeckel ist es laut VZBV weiter wichtig, Energie zu sparen – sowohl für den eigenen Geldbeutel als auch um die Reserven für den nächsten Winter zu schonen.

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