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Verschwindet Twitter/X aus Europa? Elon Musk äußert sich deutlich

Elon Musk will Twitter/X weiter in der EU anbieten. (© IMAGO / NurPhoto)
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Berichten zufolge soll Elon Musk erwägen, seine X-Plattform nicht mehr in der EU anzubieten. Grund dafür soll seine Unzufriedenheit mit dem Digital Services Act sein. Inzwischen hat sich Musk öffentlich zu dem Thema geäußert – mit einem Seitenhieb auf ein bestimmtes Medium.

 
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Elon Musk: Kein Twitter-Rückzug aus der EU

Twitter-Besitzer Elon Musk hat öffentlich erklärt, dass kein Rückzug aus der Europäischen Union geplant sei. Auf seiner eigenen Plattform erklärte er, dass es sich um falsche Berichte handeln würde. Dem Medium Business Insider, das zuerst über einen möglichen Abschied aus der EU berichtet hatte, bescheinigte Musk, „keine echte Publikation“ zu sein (Quelle: Elon Musk bei Twitter/X).

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Dem Bericht von Business Insider zufolge soll „eine mit dem Unternehmen vertraute Person“ erklärt haben, Musk sei zunehmend frustriert über den Digital Services Act der EU. Er habe auch darüber nachgedacht, Twitter/X in der Region einfach nicht mehr anzubieten. Nutzern in der EU könnte der Zugang schlicht versperrt bleiben (Quelle: Business Insider).

Bereits kurz nach der milliardenschweren Übernahme von Twitter soll Musk darüber nachgedacht haben, Twitter ausschließlich auf die USA zu beschränken, um Kosten zu sparen. Als eine seiner ersten Maßnahmen als Twitter-Eigentümer entließ Musk verschiedene internationale Teams und schloss mehrere Büros im Ausland. In Europa hat die in X umbenannte Plattform praktisch keine Mitarbeiter mehr.

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Als Alternative zu X empfiehlt sich ein Blick auf Mastodon:

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Digital Services Act ist Musk ein Dorn im Auge

Nach dem Digital Services Act müssen große Plattformen wie Twitter/X über nachweislich wirksame und transparente Systeme zur Moderation und Entfernung falscher, irreführender und schädlicher Informationen verfügen.

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EU-Kommissar Thierry Breton kündigte letzte Woche an, dass die Einhaltung des neuen Gesetzes durch die X-Plattform offiziell untersucht werde. Die EU-Kommission kann Zwangsgelder in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens verhängen.

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