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Verträge leicht kündigen, Bahnfahren wird teurer: Das ist neu im Dezember

Für Verbraucher brechen bei Vertragsschluss und vor allem bei der Kündigung glückliche Zeiten an. (© Pixabay)

Der Dezember 2021 ist für Verbraucher ein echter Wonnemonat. Ihr kriegt bessere Konditionen für Mobilfunk- und Internetverträge und könnt euch wehren, wenn Provider ihre Versprechen nicht einhalten. Ein paar Federn müsst ihr aber wohl beim Griff in die Brieftasche lassen.

TKG-Novelle: 1. Dezember 2021, für Verbraucher ein Freudentag

Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erhalten Verbraucher ab 1. Dezember ein gutes Stück mehr Macht gegenüber ihren Vertragspartnern – und bessere Konditionen automatisch bei Vertragsschluss. Ihr profitiert dabei von neuen Kündigungsfristen, seid vor Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt und zahlt beim Festnetz bald nur noch das, was ihr auch wirklich nutzen könnt.

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Festnetz-Internet: Nur zahlen, was ankommt

Ab Dezember wird euer Recht auf Preisminderung gegenüber dem Internet-Provider auf neue Füße gestellt. Mit der offiziellen App zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur könnt die Leistung eures Anschlusses prüfen. Kommt wesentlich weniger Internetgeschwindigkeit bei euch an als in eurem Vertrag festgelegt ist, könnt ihr die monatlichen Zahlungen entsprechend mindern. Ihr müsst euch aber noch etwas gedulden: Die Desktop-Version der App soll ab Mitte Dezember zur Verfügung stehen.

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Totalausfälle des Angebots sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Minderung – oder um fristlos zu kündigen. Dauern Ausfälle länger als zwei Kalendertage, habt ihr Anrecht auf Entschädigung vom Provider. Wenn ihr umzieht und euer Anbieter am neuen Wohnort nicht tätig ist, könnt ihr mit einmonatiger Frist kündigen.

Monatlich kündigen: Das ändert sich bei Mobilfunk- und Internetverträgen

Bei Mobilfunk-, Internet- und Telefonverträgen ändert sich vieles zum Vorteil der Verbraucher. Die stillschweigende Verlängerung von einem Jahr aufs nächste ist Geschichte. Laufzeitverträge gehen nach Ende der vereinbarten Laufzeit (maximal 24 Monate) automatisch in monatlich kündbare Verträge über, wenn nicht eine andere Regelung zuvor gesondert vereinbart wird. o2 trägt dem schon Rechnung: Tarife ohne Laufzeit werden ohne Aufpreis angeboten.

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Bei Kombi-Verträgen zum Beispiel mit Festnetz und Mobilfunk reicht es in Zukunft oft aus, dass ein Bestandteil nicht voll erfüllt wird, um die gesamte Kombination kündigen zu können. Es wird außerdem aufwendiger, und damit sicherer, Verträge für Telekommunikation am Telefon abzuschließen. Das ist nur noch möglich, wenn ihr bereits zuvor schriftlich über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert wurdet.

Ist das nicht der Fall, gelten Vertragsschlüsse per Telefon nicht als wirksam. Kunden müssen sie im Nachhinein schriftlich – etwa per E-Mail – bestätigen, damit sie zustande kommen. Allgemein müssen Verträge eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile wie Kosten und Leistungen sowie Informationen zur Kündigung und Kontaktdaten des Anbieters enthalten.

Provider können unter bestimmten Bedingungen einseitig Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen, müssen Kunden darüber aber spätestens einen Monat und höchstens zwei Monate zuvor informieren. Sind die Änderungen zu eurem Nachteil, könnt ihr fristlos kündigen.

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Verbraucher zahlen drauf für Bahntickets und Glasfaser

Eine Änderung, die den Glasfaser-Ausbau unterstützen soll, kann viele Verbraucher empfindlich treffen: Vermieter können künftig die Kosten für einen FTTH-Anschluss – also Glasfaser bis ins Haus – auf Mieter umlegen. Das gilt auch rückwirkend und kann für Anschlüsse seit 2015 über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Teurer wird es auch für Kunden der Deutschen Bahn: Ab 12. Dezember werden die Flexpreise sowie die Preise für Streckenzeitkarten im Durchschnitt um 2,9 Prozent angehoben. Das gilt auch für die Abokosten für BahnCard 25, 50 und 100 (Quelle: t-online).

Windows 10: Für diese Version kommt das Support-Aus

Treue Windows-Nutzer müssen sich ebenfalls auf eine Änderung einstellen. Microsoft stellt am 14. Dezember den Support für Windows 10, Version 2004 ein. Dann ist das letzte Update fällig (Quelle: Microsoft). Wer künftig auf dem aktuellen Stand bleiben will, muss dann ein Versions-Upgrade vornehmen.

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