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RedTube Abmahungen: Alle Updates zur Porno-Abmahnwelle (Updates!)


Mittlerweile habt ihr sicher alle von der Porno-Abmahnwelle der Anwaltskanzlei U&C gehört: Nutzer des Portals RedTube werden für das Streamen urheberrechtlich geschützter, schlüpfriger Filmchen abgemahnt. Mittlerweile sollen über 10.000 Personen betroffen sein. In diesem Artikel findet ihr alle Infos zum aktuellen Werdegang.

 
Sicherheit
Facts 

Inhaltsverzeichnis:
Seite 1: Abmahnung wegen Redtube-Stream: Rechtlicher Ausgang unklar
Seite 2: Droht der Tod der Streamingportale & Trittbrettfahrer
Seite 3: Ihr wurdet abgemahnt? Was ihr tun solltet erfahrt ihr hier!
Seite 4: Alle weiteren Updates der RedTube-Abmahnwalle

Es ist allseits bekannt, dass Internetnutzern für das reine Streamen urheberrechtlich geschützten Materials eigentlich nichts passieren kann. Da die meist im Ausland ansässigen Anbieter jedoch nicht belangt werden können, scheint man es jetzt zu versuchen, auf die Nutzer umzulagern.

Begonnen hatte alles mit dem Video „Amanda’s Secrets“ auf RedTube. Ein Nutzer hatte für das Anschauen des Videos eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte U&C im Postkasten vorgefunden. Dieser wandte sich an einen Anwalt und so wurde der Fall bekannt. Rechteinhaber ist die Filmgesellschaft Fa. Archive AG, die auch die oben genannte Anwaltskanzlei beauftragt hat, gegen das Streamen der schlüpfrigen Filmchen vorzugehen.

Redtube Abmahnungen: Woher kommen Rechtsanwälte an die Adressen der Nutzer?

An die Adresse der Nutzer kommt eine Anwaltskanzlei über einen Gerichtsbeschluss des zuständigen Landgerichts, mit dem die Adresse dann beim jeweiligen Internetanbieter erfragt werden kann. Aufgrund der hohen Anfragen durch die Abmahnflut für das Filesharing winkt das zuständige Landgericht Köln diese Beschlüsse wohl einfach durch, ohne diese zu prüfen.

Abmahnung wegen Redtube-Stream: Rechtlicher Ausgang unklar

Deshalb ist davon auszugehen, dass nicht einmal klar ist, ob die Abmahnung vor einem Gericht überhaupt Stand hält. Betroffene sollten eine Abmahnung dennoch nicht ignorieren, sondern einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Anwaltskosten hierfür müssen übrigens nicht mehr selbst getragen werden, dank der Neuregelung des § 97a Abs. 4 UrhG können Betroffene diese dem Rechteinhaber in Rechnung stellen.

Wie die abmahnende Kanzlei an die IP-Adressen der Nutzer kommt, die sich urheberrechtlich geschützte Videos ansehen, ist nicht bekannt. Auf den externen Server selbst kann nur Provider zugreifen und dieser wird die IPs wohl kaum weitergegeben haben. Vermutet wird ein Virus, der das Verhalten des Nutzers aufzeichnet oder eine Weiterleitung über ähnlich klingende Domains.

Auf der nächsten Seite lest ihr über weitere betroffene Videos und warum die Abmahnungen möglicherweise unwirksam sind.

Vorsicht: Wir bieten keine vollständige Rechtsberatung, die Inhalte dieses Textes basieren rein auf den Aussagen der in den Quellen genannten Anwaltskanzleien.