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Geld zurück für Sparkassen-Kunden: Bis zu 195 Euro sind möglich

Rote Fahne mit weißem Sparkassen-Logo, bestehend aus einem stilisierten "S" mit einem Punkt darüber, weht im Wind vor einem klaren blauen Himmel.
Bestimmte Sparkassen-Kunden erhalten Kontoentgelte zurück. (© IMAGO / CHROMORANGE / Wilfried Wirth / Bearbeitung: GIGA)
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Manche Kunden dürfen sich bald über einen Geldsegen freuen.

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Die Sparkasse zahlt hunderten Kunden Geld zurück. Grund sind unzulässig erhobene Kontoentgelte. Dank eines Vergleichs winken Rückerstattungen von bis zu 195 Euro – aber nur für bestimmte Betroffene.

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Sparkasse: Kunden erhalten Kontoentgelte zurück

Rund 700 Kunden der Sparkasse Köln-Bonn können sich auf eine Rückzahlung freuen. Nach einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zahlt die Bank pauschale Beträge zwischen 60 und 195 Euro aus. Die Betroffenen müssen sich dem Verfahren allerdings bereits angeschlossen haben. Hintergrund ist, dass laut Bundesgerichtshof Banken ihre Kontoführungsgebühren nicht einseitig anheben dürfen. Genau das hatte die Sparkasse getan.

Mit dem außergerichtlichen Vergleich vermeiden beide Seiten einen langwierigen Rechtsstreit. Für die Sparkasse bedeutet das eine zügige Abwicklung, für Kunden weniger Aufwand und schnelle Rückzahlungen. Der VZBV sieht darin eine pragmatische Lösung, um Betroffene unkompliziert zu entschädigen.

Die Sparkasse informiert die betroffenen Kunden jetzt schriftlich. In dem Schreiben steht, wie hoch die Rückerstattung ausfällt und welche Angaben für die Auszahlung nötig sind. Wer mit dem Vergleich einverstanden ist, muss ihn unterschrieben zurückschicken.

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Postbank-Urteil zeigt Wirkung

Die Sparkasse Köln-Bonn ist kein Einzelfall. Bereits 2021 hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Postbank klargestellt, dass Banken bei Gebührenerhöhungen auf eine ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden angewiesen sind. Die Sparkasse Köln-Bonn weigerte sich allerdings, freiwillig Rückzahlungen zu leisten, weshalb der VZBV vor Gericht zog.

Parallel dazu fällte der Bundesgerichtshof Anfang Juni ein weiteres Urteil gegen die Berliner Sparkasse. Auch hier ging es um überhöhte Kontoführungsgebühren. Der Vergleich mit der Sparkasse Köln-Bonn wurde jedoch bereits vor dem Urteil abgeschlossen (Quelle: VZBV).

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