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Stromanbieter kündigen – so wird's gemacht

close-up of male hand holding electric plug (© Christian Horz/EyeEm via GettyImages)

Wenn euch ein anderer Stromanbieter bessere Konditionen anbietet oder ihr mit eurem Anbieter unzufrieden seid, dann solltet ihr euren bestehenden Vertrag kündigen. Wir stellen euch eine Kündigungsvorlage zur Verfügung und erklären euch, was ihr bei der Kündigung beachten müsst.

Ein Umzug, ein unzuverlässiger Anbieter oder einfach bessere Konditionen für Neukunden – eine Kündigung kann viele Gründe haben. Ganz egal aus welchem Grund ihr kündigt, oft müsst ihr euch an bestimmte Vorgaben halten. Wir erklären euch, was ihr wissen müsst.

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Stromanbieter kündigen: Das müsst ihr beachten

Bei der Kündigung eines Vertrages müsst ihr einige wichtige Dinge beachten. Auch bei Stromanbietern gibt es einige Aspekte, auf die ihr bei der Kündigung ein Auge haben solltet, um möglichst einfach und stressfrei kündigen zu können.

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Schaut auf Kündigung.org nach, ob es für euren Anbieter ein vorgefertigtes Formular gibt!

Inhaltsverzeichnis:

  1. Gibt es eine Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit?
  2. In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
  3. Wo hin muss das Kündigungsschreiben geschickt werden?
  4. Kundenrückgewinnung
  5. Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht
  6. Nachhaken!
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1. Gibt es eine Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit?

Ihr solltet zuerst überprüfen, ob es für euren Vertrag eine Kündigungsfrist gibt. Bei den meisten Anbietern könnt ihr zur Monatsmitte oder dem Monatsende kündigen und müsst dabei eure Kündigung mindestens 30 Tage im Voraus einreichen. Ebenfalls solltet ihr nachsehen, ob es für euren Vertrag eine Mindestlaufzeit gibt. Viele Verträge können nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Hinweis: Kündigt ihr nicht firstgerecht, dann könnte euer Vertrag automatisch verlängert werden!

Diese Informationen könnt ihr eurem Vertrag entnehmen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters (seht nach dem Abschnitt „Kündigung“). In einigen Fällen könnt ihr allerdings auch fristlos und innerhalb der Mindestlaufzeit kündigen. Mehr dazu unter dem Punkt „Außerordentliche Kündigung/Sonderkündigungsrecht“.

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2. In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?

In eurem Vertrag/den AGB ist geregelt, ob eure Kündigung per Mail, Post, Fax, Telefon oder online auf der Seite des Anbieters erfolgen muss. Hierbei ist sehr wichtig, dass ihr euch an diese Formvorgaben haltet! Wenn euer Anbieter in seinen AGB keine Kündigung per Mail akzeptiert, dann könnt ihr ihm nicht trotzdem eine Mail schreiben! Ihr habt den Formvorgaben mit Abschluss des Vertrages zugestimmt.

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3. Wo hin muss das Kündigungsschreiben geschickt werden?

Wo muss das Kündigungsschreiben geschickt werden? Macht auf der Internetseite eures Anbieters die Kontaktdaten ausfindig. Nutzt nicht die Adresse aus dem Impressum des Anbieters! Für Belange wie Kündigungen gibt es meist eine eigene Adresse, welche ihr häufig  unter dem Punkt „Kontakt“ auf der Internetseite findet. Ebenfalls könnt ihr in den Unterlagen nachsehen, die ihr vom Anbieter bei Abschluss des Vertrages erhalten habt. Dort solltet ihr ebenfalls die Kontaktdaten finden. Alternativ könnt ihr auch die Hotline des Anbieters anrufen und nachfragen.

Hinweis: Für das Versenden der Kündigung über den Postweg empfiehlt sich eine Sendung per (Einwurf-)Einschreiben. Dann seid ihr bei eventuellen Komplikationen auf einer rechtlich sichereren Seite, da ihr einen Kündigungsnachweis vorweisen könnt. 
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4. Kundenrückgewinnung

Gibt es bei dem Anbieter günstigere Konditionen für Neukunden als für Bestandskunden? Wollt ihr einfach nur einen neuen Vertrag bei dem Anbieter schließen? Wenn das nicht zutrifft und ihr euch gänzlich von eurem Stromanbieter lossagen wollt, dann empfiehlt es sich, dass ihr in euer Kündigungsschreiben folgende Klausel mit aufnehmt:

Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.

Einige Anbieter neigen zu penetranten Maßnahmen zur Kundenrückgewinnung. Wenn ihr euch also vor Werbeblättern, einem vollen Mailpostfach und Telefon-Terror schützen wollt, dann solltet ihr diesen Absatz in euer Schreiben einfügen.

5. Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht

Warum wollt ihr kündigen? Wenn ihr aufgrund eines Umzuges euren Vertrag aufkündigen wollt, bieten viele Anbieter ein Sonderkündigungsrecht an. Hier könnt ihr euren Vertrag auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden. Informationen hierzu könnt ihr ebenfalls den AGB, dem Vertragstext oder der Internetseite des Anbieters entnehmen.

Außerordentliche Kündigungen sind möglich, wenn der Kündigungsgrund zum Beispiel ein Todesfall oder eine Havarie ist. Kontaktiert in diesem Fall am besten vor der Kündigung den Kundenservice und belest euch, welche Rechte euch in diesem spezifischen Fall zugesichert werden müssen.

6. Nachhaken!

Wenn ihr eure Kündigung versendet und nach einigen Tagen noch keine Antwort erhalten habt, solltet ihr euch telefonisch über den Eingang und die Bearbeitung eures Kündigungsschreibens erkundigen. So könnt ihr kontrollieren, ob euer Vertrag fristgemäß endet oder nicht.

Hinweis: Sollte es zum Äußersten kommen, dann könnt ihr dem Anbieter auch mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohen. Das ist im Gegensatz zu jeder anderen Drohung nicht strafbar und wirkt oft Wunder! Bemüht euch trotzdem bei der Kommunikation mit eurem Anbieter immer um einen neutralen, professionellen Ton!
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