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Neues Verkehrsschild: Was bedeutet das Zeichen 277.1?

Bei diesem Verkehrsschild solltet ihr nicht überholen. Das kann teuer werden. (© IMAGO / Fotostand)
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Nicht jeder, der einen Führerschein besitzt, kennt auch alle Verkehrszeichen. Erschwerend kommt hinzu, dass regelmäßig Neuerungen am Regelkatalog vorgenommen werden. Im April 2020 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) in einigen Punkten abgeändert, unter anderem wurde das Zeichen 277.1 eingeführt. Hier lest ihr, was dahinter steckt.

 
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Das neue Verkehrsschild ist noch nicht lange in Verwendung, zudem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es euch im Straßenverkehr noch gar nicht begegnet ist. Für den Fall bereiten wir euch vor.

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Verkehrszeichen 277.1: Dafür ist es da

Offiziell lautet der Name des Schildes „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Einfacher gesagt verbietet das Verkehrszeichen mehrspurigen Kraftfahrzeugen wie Autos und Lastkraftwagen, einspurige Zweiräder wie Fahrräder, Mofas, Roller oder Motorräder zu überholen.

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Ähnlich wie bei allen „Überholverbot“-Schildern beschreibt das Schild einen roten Kreis, in dem Fahrzeuge abgebildet sind. Rechts sind in schwarz ein Fahrrad sowie ein Motorroller stellvertretend für alle Zweiräder abgebildet, die links von einem roten Pkw überholt werden.

Wo wird das Verkehrszeichen 277.1 eingesetzt?

Das Schild wurde eingeführt, um gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. Besonders beim Überholvorgang sind diese besonders hohem Risiko ausgesetzt, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. So wird das neue Verkehrsschild in Zukunft bei Engstellen sowie Gefälle und Steigung und allgemein übersichtlichen Verkehrslagen zum Einsatz kommen.

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Das Verkehrszeichen dürfte jedoch weiterhin selten bleiben, da für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zumeist schon andere Vorschriften gelten. Beispielsweise dürft ihr bei dem Schild keine Autos oder LKWs überholen. Das liegt aber nicht am Schild, sondern daran, dass aufgrund des Platzmangels nicht gefahrlos überholt werden kann. Beachtet außerdem, dass ihr mittlerweile beim Überholverbot außerorts mindestens 2 Meter Abstand und innerorts anderthalb Meter Abstand von Fahrrädern halten müsst.

Wenn ihr dafür nicht ausreichend Platz findet, dürft ihr nicht überholen.

Strafen und Bußgelder bei Missachtung

Solltet ihr trotz des Verbotes ein Leichtkraftrad oder andere einspurige Fahrzeuge überholen, droht euch eine Geldstrafe über 70 Euro. Je nach richterlicher Entscheidung könnte zudem noch ein Punkt bei der Straßenverkehrsbehörde in Flensburg hinzukommen.

Habt ihr weitere Rechtsfragen, solltet ihr auf unserer Mobility-Seite vorbeischauen.

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