Auf dem Kontoauszug findet ihr alle Geldtransaktionen der vergangenen Zeit. In einigen Fällen können hier Abkürzungen auftauchen, die euch nicht bekannt sind. Nachfolgend erfahrt ihr, was diese „AWV-Meldepflicht“ bedeutet.
„AWV-Meldepflicht beachten“ auf dem Kontoauszug bei Abbuchungen
Wenn ihr auf Kontoauszügen, Überweisungsbestätigungen oder Zahlungsmitteilungen den Hinweis „AWV Meldepflicht beachten“ findet, bezieht sich das auf Paragraph 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Die AWV regelt in Deutschland den Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Es geht also um Überweisungen von und an ausländische Konten. Der Hinweis bedeutet, dass bestimmte Auslandszahlungen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen, sofern sie gewisse Bedingungen erfüllen.
Der Zusatz „AWV-Meldepflicht beachten“ taucht auf, wenn eine Überweisung von Deutschland ins Ausland getätigt wird. Für den normalen Alltag ist diese Meldepflicht nicht weiter wichtig. Meldepflichtig sind nur Beträge ab 50.000 Euro innerhalb einer Transaktion. Zahlungen, ganz gleich, ob es sich um Ein- oder Ausgänge handelt, die unterhalb dieses festgelegten Betrags liegen, müssen nicht gemeldet werden. Auch Zahlungen für Dienstleistungen sind von der AWV-Meldepflicht ausgenommen. Entsprechende Transaktionen über 50.000 Euro können online bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden (das geht hier). Alternativ könnt ihr euch auch an die auf dem Kontoauszug hinterlegte Hotline der Deutschen Bundesbank wenden: 0800 1234 111.
- Die AWV-Meldepflicht gilt erst bei Geldein- und -ausgängen ab 50.000 Euro.
- Wird eine Zahlung in mehrere Teilzahlungen aufgeteilt, gilt die Meldepflicht auch.
- Die Meldepflicht gilt für Privatpersonen, Unternehmen und Banken. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
- Die Meldepflicht ist relevant für Geldtransfers von oder aus dem Ausland.
- Das umfasst zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Barzahlungen.
- Die Meldepflicht gilt für Bankzahlungen und auch bei Drittanbietern wie PayPal oder Western Union.
- Meldungen können online oder per Telefon bei der Deutschen Bundesbank abgegeben werden.
- Wer die Meldepflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Beispiele:
- Ihr überweist 20.000 Euro an eine Firma in der Schweiz → meldepflichtig.
- Ihr erhaltet 15.000 Euro von einer Person aus Kanada → meldepflichtig.
Die Meldepflicht stammt aus der Außenwirtschaftsverordnung („AWV“) und wurde 1961 festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Meldung für rein statistische Zwecke, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gilt. Mit den gemeldeten Zahlungsdaten erstellt die Deutsche Bundesbank eine Zahlungsbilanz. Einzelne Zahlungswerte werden dabei aufgrund der Geheimhaltungspflicht nicht weitergegeben.
„AWV-Meldepflicht beachten“ auf dem Kontoauszug: was bedeutet das?
Wenn auf deinem Kontoauszug „AWV Meldepflicht beachten“ steht, heißt das nicht automatisch, dass ihr etwas melden müsst. Es besagt zunächst nur, dass es eventuell meldepflichtig ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Liegt die Summe über 12.500 Euro bei Auslandsüberweisungen, müsst ihr das prüfen und gegebenenfalls bei der Bundesbank melden.
Weiterführende Hinweise zur „Außenwirtschaftsverordnung-Meldepflicht“ findet ihr im Webangebot der Deutschen Bundesbank. Dort könnt ihr auch die gesetzlichen Grundlagen, z. B. einen Auszug aus dem Außenwirtschaftsgesetz im PDF-Format herunterladen und durchlesen.