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Ein Klick reicht: Online-Shopping ist bald noch einfacher

Frauen beim Online-Shopping am Laptop
Der Widerruf beim Shopping soll einfacher möglich sein. (© IMAGO / Panthermedia / Bearbeitung GIGA)
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Aus Kaufverträgen kommt ihr einfacher raus.

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Endlich Schluss mit der mühsamen Suche nach dem Kleingedruckten: Ein einfacher Widerrufs-Button für das Online-Shopping ist auf dem Weg – und der macht das Leben etwas leichter.

Online-Widerruf bald deutlich einfacher

Darauf haben viele Online-Shopper sicher gewartet: Wer online einkauft und es sich anschließend anders überlegt, soll den Vertrag künftig per Knopfdruck einfacher widerrufen können. Laut einem neuen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz müssen Onlinehändler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton einführen.

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Über diesen Button lässt sich im Grunde jeder Vertrag über Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte mit einem Klick rückgängig machen, solange die Frist noch läuft. Der Entwurf ist Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verträge im digitalen Raum. Ziel ist es, Verbraucher „vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will“, besser zu schützen, so Ministerin Stefanie Hubig von der SPD (Quelle: FAZ).

Wenn der Kaufvertrag mit einem Klick zustande kommt, dann muss auch der Widerruf genauso einfach funktionieren. Der Button soll im Online-Shop oder im Kundenkonto eingebaut werden. Verbraucherschützer begrüßen den Vorstoß, denn viele Online-Kunden wüssten oft nicht, wie oder wo sie ihr Widerrufsrecht überhaupt ausüben können.

Für Verbraucher bringt das neue Gesetz vor allem eins: mehr Klarheit und Kontrolle, ohne dass sie lange nach Adressen oder Formularen suchen müssen. Gerade bei unüberlegten Käufen oder Abo-Fallen kann das ein besserer Schutz sein.

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„Ewiges Widerrufsrecht“ fällt weg

Parallel zur Einführung des Buttons soll das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden. Bisher konnten bestimmte Verträge auch Jahre später noch widerrufen werden, etwa bei einer nur minimal fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Für Finanzdienstleistungen gilt künftig eine feste Widerrufsfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen, sofern die Belehrung ordnungsgemäß erfolgte. Bei Lebensversicherungen sind es 24 Monate und 30 Tage.

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