Auf die Klimaanlage will im Sommer kaum ein Autofahrer verzichten. Doch es gibt einiges zu beachten. E-Auto-Fahrer können dabei aufatmen.
Verbrenner haben das Nachsehen – Klimaanlage verursacht Bußgeld
Autos heizen sich in Rekordzeiten auf. Ihr schaltet die Klimaanlage ein – vollkommen logisch und auch kein Thema, solange sich das Fahrzeug bewegt. Doch wird die Klimaanlage auch im Stand bedient, funktioniert das bei Verbrennern nur beim Motorleerlauf. Hier lauert dann auch das Problem, denn der Motor sollte im Stand gestoppt werden.
Laufende Motoren im Stand schädigen das Klima. Allein die Fahrer von E-Autos brauchen sich keine Gedanken zu machen, denn hier läuft die Klimaanlage elektrisch. Für die Lenker von Verbrennern kann es dagegen teuer werden, wenn sie bei laufender Klimaanlage schnell zum Kiosk sprinten oder den Nachwuchs von der Kita abholen.
Motor im Stand laufen lassen – so teuer wird es
Die Klimaanlage kann nur bei laufendem Motor aktiviert werden. Laut § 30 der StVO sind beim Fahrzeugbetrieb unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen zu vermeiden. Die Klimaanlage wird zwar nicht gesondert aufgeführt, aber wer den Motor im Stand laufen lässt, damit die Klimaanlage bedient werden kann, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (Quelle: bussgeldkatalog.org).
Auch euer Fahrzeug ist nicht begeistert, wenn der Motor im Stand läuft. Der Motor überhitzt schnell und mit der Zeit kann die Nockenwelle Schaden nehmen. Habt ihr Probleme beim Starten des Fahrzeuges, kann dies auch am ständigen Laufenlassen des Motors im Stand liegen.
Noch dazu kostet der Motorbetrieb im Stand richtig Geld. Wenn ihr die Klimaanlage sechs Minuten im Stand laufen lasst, büßt ihr Benzin für zwei Kilometer Fahrstrecke ein.
Die Fahrzeuge in dieser Bilderstrecke besitzen zwar keine Klimaanlage, bringen euch aber trotzdem zum Staunen:
Strafen drohen auch im Ausland
Nicht nur in Deutschland werden Bußgelder fällig, wenn die Klimaanlage im Stand läuft. Richtig teuer wird es in Italien. Die Bußgelder sind in den letzten Jahren auf 223 bis 444 Euro angestiegen. Auch in Österreich ist das Laufenlassen von Motor und Klimaanlage im Kraftfahrgesetz geregelt. Die Alpenrepublik trägt mit einem Strafmaß von bis zu 10.000 Euro ziemlich dick auf. Im Alltag liegen die Bußgelder bei etwa 80 bis 150 Euro.
Läuft der Motor grundlos, zahlen Autofahrer in Dänemark etwa 70 Euro. Die Schweiz verlangt 60 Euro Strafe. In Großbritannien werden moderate 25 Euro fällig. Das Bußgeld soll aber in Kürze auch dort deutlich erhöht werden.
Wir verraten, woran es liegen kann, wenn eure Klimaanlage nach Essig riecht. Außerdem haben wir Tipps, falls eure Klimaanlage nicht richtig funktionieren sollte.