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Sky-Kunde siegt vor Gericht: Außergewöhnlicher Grund überzeugt Richter

© Getty Images – rclassenlayouts / Sky
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Vor Gericht hat ein Sky-Kunde seine außerordentliche Kündigung durchgesetzt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte im Frühjahr 2020 beim Pay-TV-Anbieter gekündigt, weil ihm das Programm nicht mehr zusagte. Das Gericht stimmt ihm zu und stellt sich gegen Sky. Was das für andere Nutzer bedeutet, erklärt GIGA.

 
Sky Deutschland
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Sonderkündigung vor Gericht: Sky unterliegt wegen Corona

Bereits im März hatte der Norddeutsche sein Abo bei Sky TV gekündigt. Jetzt ist in der Sache vor dem Amtsgericht München eine Entscheidung gefallen – zugunsten des Kunden. Er beendete den Vertrag außerhalb der üblichen Kündigungsfristen. Der Grund: Er hatte sein Sky-Abo abgeschlossen, um diverse Sportübertragungen live sehen zu können. Dann kam Corona in die Quere.

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Sollten während der Corona-Pandemie auch künftig Fußballspiele, Tennis-Matches oder Formel-1-Rennen abgesagt werden, kann dieses Urteil aus München für weitere Verbraucher wichtig werden. Denn das Gericht erkannte in der Absage der Sport-Events einen wichtigen Grund nach Paragraph 626 Abs. 1 BGB, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet. Damit sei die außerordentliche Kündigung rechtmäßig.

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Wer nicht irgendwann vor dem gleichen Problem stehen will, kann es mit Sky Ticket versuchen:

Sky Ticket – Sky ohne lange Vertragsbindung
Sky Ticket – Sky ohne lange Vertragsbindung

Sind außerordentliche Kündigungen jetzt für alle Sky-Kunden möglich?

Dass damit für alle Kunden Gleiches gilt, ist nicht gesagt. Der Schleswig-Holsteiner konnte glaubhaft machen, dass er das Angebot von Sky TV in erster Linie für die Live-Sportübertragungen nutzte und deswegen den Dienst abonniert hatte. Kunden, die zu Sky gehen als Alternative zu Disney+, Netflix oder Amazon Prime Video, dürften es deutlich schwieriger haben. Kunden, die von den aktuellen Preiserhöhungen bei Sky betroffen sind, könnte jedoch ein Sonderkündigungsrecht zustehen. In diesem Fall kann ein genauer Blick auf den Vertrag lohnen.

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Generell gilt: Wer kündigen will, sollte schauen, ob es auch in der vorgesehen Frist möglich ist. Das ist definitiv einfacher und gegebenenfalls auch günstiger als ein Gerichtsverfahren.

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