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Hitzefrei: Muss ich heute arbeiten? Diese Regelungen gibt es in Schule, Büro und Co.

Frau sitzt auf einem Bürostuhl und versucht sich mit einem Kopfwickel und einem Fußbad im Eimer abzukühlen.
Kann man von seinem Arbeitgeber verlangen, dass man hitzefrei bekommt? (© IMAGO / photothek / Bearbeitung GIGA)
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Die Hitzewelle erreicht heute ihren ersten Höhepunkt. Besonders in Schulen, aber auch in Büros werden an solchen Tagen wie jetzt Rufe nach „Hitzefrei“ laut. Wie sieht es mit dem Ausfall von Unterricht und dem vorzeitigen Feierabend im Büro an heißen Tagen aus? Muss man sich bei diesen Temperaturen quälen oder kann man sich in seinem schattigen Zimmer verstecken?

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„Amtliche Mitteilung: Heute ab 14 Uhr deutschlandweit Hitzefrei!“ Klingt nach einer Traumnachricht, doch was ist dran, an dem „Recht auf Hitzefrei“?

Ab wann ist Hitzefrei? Regeln fürs Büro

Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei existiert in Deutschland für Arbeitnehmer nicht. Anders als in Schulen, wo bei extremer Hitze Unterricht entfallen kann, sieht das Arbeitsrecht kein generelles Recht auf Hitzefrei vor. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wer meint, ein Recht darauf zu haben, seine Arbeit bei solchen hohen Temperaturen liegenzulassen, wird leider enttäuscht. Arbeitnehmer, egal ob im Büro oder auf der Baustelle, haben laut Arbeitsrecht keine rechtliche Grundlage für Hitzefrei. Auch für Schulen gibt es keine allgemeingültige Vorschrift für hitzefreie Tage.

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Nichtsdestotrotz gibt es im Arbeitsrecht Vorschriften, die vor übermäßiger Hitze schützen sollen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ gibt Folgendes vor (Quelle):

„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten.“

  • Nach dieser Richtlinie ist es Pflicht des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegt.
  • Zudem sollten Arbeitgeber besonders an heißen Tagen Getränke zur Verfügung stellen.
  • In Ausnahmefällen ist aber auch ein Arbeiten unter bis zu 35 Grad Celsius zumutbar. Zu solchen Ausnahmefällen gehören auch heiße Sommertage.
  • An warmen Sommertagen müsst ihr euch im Büro ohne ‚Hitzefrei‘ der Hitze dennoch nicht ausgesetzt sehen. Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass Fenster, Glaswände etc. mit einem Schutz gegen direkte Sonneneinstrahlung versehen werden.
  • Über 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Anbringung von Jalousien, Ventilatoren oder Einführung von Gleitzeitregelungen, um den heißesten Stunden des Tages zu entgehen.
  • Sollte solch ein Schutz ausbleiben, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Chef oder dem Betriebsrat angebracht.
  • Falls euch die Temperaturen zu schaffen machen und ihr flexible Arbeitszeiten habt, empfiehlt es sich zudem, früher ins Büro zu kommen.
  • An tropisch heißen Tagen kann man beim Chef zudem die Auflockerung der Kleiderordnung anfragen, falls im Büro Anzugpflicht besteht.
  • Bei Arbeiten draußen muss der Arbeitgeber genügend Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen.
  • Bei Temperaturen über 30 Grad sind diese Maßnahmen verpflichtend.
  • Wollt ihr euren eigenen Ventilator mitbringen, müsst ihr dies vorher mit dem Arbeitgeber aus versicherungsrechtlichen Gründen vorab abstimmen. In der Regel zählt der Ventilator allerdings bereits zu den klassischen Arbeitsschutzmaßnahmen, um die sich der Arbeitgeber kümmern sollte, wenn es schon kein Hitzefrei gibt.
  • Sollte euer Chef euch partout bei der übermäßigen Hitze ackern lassen, ohne jegliche Vorkehrungen für ein hitzefreies Arbeiten zu treffen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Es drohen Bußgelder bis 5.000 Euro.
  • Über 35 °C ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, wenn keine wirksamen Maßnahmen möglich sind.
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Liegen gesundheitliche Probleme vor, bei denen das Arbeiten über 26 Grad gefährdend ist, kann eine Freistellung beantragt werden. Dies gilt auch für Schwangere sowie stillende Mütter.

Schwitzender Arbeiter
Arbeitgeber sollten die Kleiderordnung hitzebedingt lockern (© Getty Images / tommaso79)

Was ist mit Hitzefrei heute in der Schule?

Auch für Schüler gibt es kein gesetzliches Recht auf „hitzefrei“. Dennoch gibt es in verschiedenen Bundesländer Richtlinien und Erlasse, nach denen der Schulrektor bzw. Schulleiter den Unterricht ab einer bestimmten Temperatur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen lassen und beenden kann.

Tafel mit der Aufschrift "heute Hitzefrei".
Ob Schüler früher nach Hause dürfen, liegt im Ermessen der Schulleitung. (© Thanks for your Like (Pixabay))
  • Eine festgelegte Temperaturgrenze gibt es laut den Kultusministerien allerdings nicht.
  • Generell kann jede Schule selbst entscheiden, ob Hitzefrei gegeben wird.
  • Dabei soll vor allem darauf geachtet werden, ob ein Unterricht im Gebäude für Schüler und Lehrer noch zumutbar ist.
  • Als Anhaltspunkt für Hitzefrei in NRW gilt eine Raumtemperatur von 27 Grad.
  • In Berlin-Brandenburg kann an Schulen Hitzefrei erteilt werden, wenn um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur oder um 11 Uhr 25 Grad Raumlufttemperatur im Schulgebäude gemessen werden.
  • Das bayerische Kultusministerium gibt an, dass es „keine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung“ für hitzefrei gibt. Hier wird auf „konkrete Situationen“ verwiesen, somit ist ein vorzeitiges Ende bei übermäßiger Hitze durchaus möglich, die Entscheidung liegt allerdings allein bei der Schulleitung.
  • Auch in anderen Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg gibt es Regeln, nach denen es in der Hand des Schulleiters liegt, den Unterricht zu beenden, wenn die Außentemperatur um 10 Uhr bei 25 Grad im Schatten liegt.
  • Der Unterricht kann auch vom stickigen Gebäude in den Hof oder kühlere Kellerräume verlagert werden.
  • Ein Hitzefrei für Schüler der Sekundarstufe II ist zudem ausgeschlossen. Begründet wird dies vom Kultusministerium damit, dass Schüler in dieser Altersklasse stärker belastbar sind und eigenständig darauf achten, bei Hitze genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Dennoch sollen etwa Klausuren nicht geschrieben und die verminderte Leistungsfähigkeit beachtet werden.
Zwei Personen, die sich in der Hitze mit einem Fächer Luft zu wedeln.
In weiterführenden Schulen wird kaum noch Hitzefrei gegeben. (© Getty Images / Antonio Guillem)
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Sofort-Hilfe gegen Hitze im Büro

  • Wasser marsch: Genug Wasser trinken, Handgelenke kühlen oder ein feuchtes Tuch in den Nacken kann helfen.
  • Lüften: Frühmorgens und abends lüften, um die kühle Luft zu nutzen, bevor es aufheizt. Tagsüber die Fenster am besten geschlossen halten und wenn möglich abdunkeln.
  • Ventilator einsetzen: Mit einer Schale voller Eiswürfel vor dem Luftstrom habt ihr eine Mini-Klimaanlage.
  • Atmungsaktive Kleidung: Wenn möglich leicht und hell kleiden, damit die Körpertemperatur nicht zu hoch wird.
  • Sommer-Gadgets: Kühl-Pads oder Mini-Ventilatoren für den Schreibtisch können für ein wenig Entspannung sorgen.

Unterschiede: Büroarbeit vs. Arbeit im Freien

Ab 30 °C Raumtemperatur müssen Arbeitgeber bei Büroarbeiten aktiv Schutzmaßnahmen einleiten. Temperaturen über 35 °C in einem Raum gelten als unzumutbar, wenn keine wirksamen Maßnahmen wie Kühlung, Trinkwasserbereitstellung etc. möglich sind.

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Bei Draußenarbeit greift der Grundsatz aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG): Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Beschäftigten auch bei Hitze schützen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
§ 3 Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Beschäftigten auch bei Hitze schützen. Bei extremer Hitze sind zusätzliche Pausen, schattige Aufenthaltsbereiche und Trinkwasser vorgeschrieben. Arbeiten unter direkter Sonne bei hohen Temperaturen können eingeschränkt oder unterbrochen werden, wenn eine Gesundheitsgefahr besteht.

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