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Rundfunkbeitrag doppelt zahlen? Das müssen Millionen Deutsche beachten

Müsst ihr den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen?
Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen besonders auf den Rundfunkbeitrag achten. (© Action Pictures / IMAGO / Bearbeitung: GIGA)
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Müsst ihr den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen?

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Rundfunkbeitrag: Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen Einiges beachten

2023 arbeiten 3,6 Millionen Deutsche als Selbstständige (Quelle: Statista). Daneben gibt es jedoch noch viel mehr Deutsche, die wenigstens teilweise freiberuflich tätig sind. Jeder, auf den das zutrifft, sollte sich noch einmal anders mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen – denn möglicherweise muss er sogar doppelt gezahlt werden.

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Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Wir erklären euch in Kurzform, was gilt und was nicht.

Räumlichkeiten, die nicht nur privat genutzt werden

Räume, die nicht nur privat genutzt werden, müssen unter bestimmten Bedingungen extra für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich diese Räume in einer Privatwohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Existiert die Räumlichkeit jedoch separat und kann gar nicht oder nicht nur über die Privatwohnung betreten werden, muss für diese Betriebsstätte eine Rundfunkgebühr bezahlt werden. In diesem Fall beträgt die Gebühr ein Drittel des Rundfunkbeitrags, solange dort maximal bis zu 8 Menschen beschäftigt werden. (Quelle: presse.rundfunkbeitrag.de).

Kraftfahrzeuge, die nicht nur privat genutzt werden

Tatsächlich muss für bestimmte Kraftfahrzeuge auch ein Rundfunkbeitrag geleistet werden. Wird ein Fahrzeug also nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt, kann auch hier eine Gebühr beim Rundfunk fällig werden. Das hängt nun wieder von der Betriebsstätte ab.

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Befindet sich die eigene Betriebsstätte in einer Privatwohnung (und es muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden), so muss ein Kfz, das nicht nur privat genutzt wird, beim Rundfunk angemeldet werden. Auch hier beträgt die Gebühr ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags.

Sollten die beruflich genutzten Räumlichkeiten bereits beim Rundfunk angemeldet sein, so muss für das erste Kraftfahrzeug keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Bei jedem weiteren Kfz jedoch fallen erneut Gebühren beim Rundfunk an. (Quelle: presse.rundfunkbeitrag.de).

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