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49-Euro-Ticket nicht erhalten & nicht in App? So gilt es trotzdem

© Getty Images / Mariia Skovpen
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Zum 1. Mai ist das Deutschland-Ticket gestartet. Einige Kunden haben aber zum Start des Angebots ihr Deutschland-Ticket noch nicht per Post als Plastikkarte erhalten oder können es nicht in der App öffnen. Habt ihr das 49-Euro-Ticket bestellt, aber noch nicht bekommen, ist es trotzdem gültig.

 
Deutsche Bahn
Facts 

Einigen Nutzern wurde das Deutschland-Ticket zum Beispiel nicht in der App angezeigt, obwohl sie es in der digitalen Variante bestellt haben. Bei anderen Reisenden wurde der Ausweis ohne ersichtlichen Grund als „ungültig“ angezeigt. Wer sich nicht auf die digitale Variante verlassen wollte, hat sich die Chipkarte bestellt, die jedoch ebenfalls bei einigen Interessierten zum Monatswechsel noch nicht im Briefkasten lag. Seid ihr betroffen, müsst ihr eure Fahrt aber in der Regel trotzdem nicht noch einmal bezahlen.

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Deutschland-Ticket noch nicht bekommen: So fährt man trotzdem

Betroffen sind unter anderem Kunden der Berliner BVG und der Deutschen Bahn. Bis das reguläre Deutschland-Ticket eingetroffen oder in der App freigeschaltet worden ist, gibt es bei diesen Anbietern eine Kulanzregelung:

  • Wer bis zum 1. Mai immer noch kein Deutschland-Ticket erhalten hat, obwohl es bestellt wurde, kann die Bestellbestätigung als Nachweis vorzeigen.
  • Man sollte also den Beleg für die Online-Bestellung ausdrucken oder als PDF auf dem Smartphone speichern und bei den nächsten Reisen mit sich führen.
  • Wer das Ticket am Schalter vor Ort gekauft hat, sollte ebenfalls den Kaufbeleg mit sich führen, wenn das richtige Deutschland-Ticket noch nicht angekommen ist.
  • Die Deutsche Bahn gibt an, dass dieser Ersatz bis Mitte Mai 2023 als gültiger Fahrausweis erkannt wird.
  • Wer Bestandskunde ist und von einem anderen Abonnement zum 49-Euro-Ticket gewechselt ist, sollte stattdessen den bisherigen Fahrausweis weiterhin mit sich führen, bis das 49-Euro-Ticket angekommen ist.
  • Bei einigen Verkehrsverbünden gibt es gar keine neue Karte. Stattdessen wird das Ticket aus einem vorherigen Abonnement automatisch auf das Deutschland-Ticket-Abo umgestellt. Hier sollte man ebenfalls seinen alten Fahrausweis nutzen.
  • Wie auch beim normalen Deutschland-Ticket müsst ihr neben dem Fahrausweis einen Lichtbildausweis mit euch führen, da das Ticket nicht an andere Personen übertragbar ist.
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Bei Unsicherheiten solltet ihr euch an den Kundenservice eures Verkehrsanbieters wenden, bei dem ihr das Deutschland-Ticket-Abo abgeschlossen habt.

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Bestellbestätigung als Nachweis für das 49-Euro-Ticket

Aufgrund der hohen Nachfrage und der vielen Bestellungen kann sich der Versand und die Freischaltung des 49-Euro-Tickets bei einigen Nutzern verzögern. Die Deutsche Bahn gibt an, alle Bestellungen schnellstmöglich zu bearbeiten, damit jeder Kunde bis Mitte des Monats auf sein 49-Euro-Ticket zugreifen kann. Bei der BVG kann sich der Versand bis Ende Juli hinziehen.

Hinweis: Falls ihr trotz einer Bestellung auch keine Bestellbestätigung habt, kontaktiert euren Anbieter, bei dem ihr das Deutschland-Ticket gekauft habt. Normalerweise gibt es nach dem Abschluss einen entsprechenden Nachweis per E-Mail oder Post. Schaut auch im Spam-Postfach nach, ob die Information nicht dorthin gelangt ist. Wer einen Online-Account bei seinem Verkehrsbetreiber hat, findet die Bestätigung dort in der Regel auch in der Bestellübersicht.

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