Hin und wieder kommt es vor, dass man Pakete mit Waren geliefert bekommt, die man gar nicht bestellt hat. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben. Was sollte man mit solchen Sendungen und Artikeln am besten tun?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man unbestellte Ware erhält. Manchmal steckt ein Versehen, ein Systemfehler oder ein menschlicher Irrtum hinter der Falschlieferung, in seltenen Fällen handelt es sich aber auch um eine organisierte Masche. So warnt auch Amazon vor solchen Betrügereien unter dem Begriff „Brushing“ (bei Amazon nachlesen).
Bin ich verpflichtet, falsch gelieferte Ware zurückzusenden?
Natürlich müsst ihr nicht bestellte Ware nicht bezahlen, schließlich habt ihr gar keinen Kaufvertrag dafür abgeschlossen. Einfach so behalten solltet ihr den zugeschickten Artikel aber trotzdem nicht. Geschenkt gibt es in der Regel nichts. Wenn ihr den eigentlich nicht gewünschten Artikel doch behaltet, könnte das als Signal verstanden werden, dass ihr doch einen Kaufvertrag eingehen wollt. So wird euch der „zufällig“ verschickte Artikel doch noch in Rechnung gestellt.
- Ihr dürft ein Paket definitiv nicht behalten, wenn es euch zwar übergeben wurde, aber gar nicht euer Name als Empfänger darauf angegeben ist. In diesem Fall hat es möglicherweise ein Lieferant etwas zu eilig gehabt. Forscht der eigentliche Empfänger oder Absender nach dem Verbleib des Pakets und kommt heraus, dass ihr es habt, müsst ihr die Ware herausrücken oder ersetzen.
- Falls ihr etwas bestellt habt, die Bestellung aber versehentlich doppelt geliefert wurde, dürft ihr sie ebenfalls nicht behalten. Der Absender muss sich aber um einen Rücktransport kümmern, sodass euch keine Aufwände entstehen dürfen.
- Bekommt ihr etwas Unbestelltes zugeschickt, müsst ihr es nicht bezahlen. Das ist in §241a BGB gesetzlich geregelt.
„Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.“ (§241a BGB)
- Falls euch schon bei der Auslieferung etwas komisch vorkommt und ihr sicher seid, nichts bestellt zu haben, könnt ihr auch die Annahme verweigern. Das klappt inzwischen auch direkt über die DHL-App. Aber Achtung: Die Annahmeverweigerung ersetzt keinen normalen Retoure-Vorgang, wenn ihr etwas bestellt habt, aber doch nicht haben wollt.
Paket bekommen, aber nichts bestellt
Falls die Lieferung von einem bekannten Shop mit großem Namen wie Amazon kommt, scheut euch nicht, den Kundenservice zu kontaktieren. So lässt sich abklären, wie es zu der Falschlieferung gekommen ist. Ihr dürft den Artikel dann entweder behalten oder bekommt ein Rücksendeetikett, um den falsch gelieferten Artikel zurückzuschicken. Ihr seid zwar nicht dazu verpflichtet, den Absender zu kontaktieren. So habt ihr aber wenigstens Sicherheit, was hinter der Lieferung steckt und könnt ruhig schlafen.
Erklärt bei der Kontaktaufnahme aber ausdrücklich, dass ihr nichts bestellt habt. Zwielichtige Unternehmen könnten Aussagen umdeuten und daraus eine Kaufabsicht ableiten. Falls euch jemand in solch eine Falle tappen lassen will, macht einfach von eurem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch.
Teilweise werdet ihr auch einige Zeit nach einer versehentlichen Lieferung vom Absender kontaktiert und um eine Rücksendung gebeten. Laut Verbraucherzentrale sollte man nicht gewollte Artikel ein halbes Jahr lang aufbewahren. Wird um eine Rücksendung gebeten, sollte der Händler die Kosten dafür übernehmen.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Ware etwa sechs Monate lang aufzubewahren, um sie im Falle eines Zustellungsfehlers zurücksenden zu können.
Manchmal erhält man auch unbestellte Artikel, wenn der eigene Account im entsprechenden Online-Shop gehackt wurde. Die Cyber-Diebe haben dann über euren Namen eingekauft und die Sendungen allerdings fälschlicherweise an euch geschickt. Es empfiehlt sich also auch, Passwörter zu ändern. Generell solltet ihr jeden Online-Account, der irgendwie mit Geld zu tun hat, per Zwei-Faktor-Authentifizierung absichern.
Warum bekomme ich Amazon-Pakete, die ich nicht bestellt habe?
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Leute mehr oder weniger günstige Waren von Händlern aus Fernost erhalten haben, die im „Amazon Marketplace“ tätig sind.
Was ist „Brushing“?
Hier wurden anscheinend von Händlern Adresslisten verwertet und Artikel gratis zugeschickt, um sich einen Push im Verkäufer-Ranking zu verschaffen. Eine bessere Bewertung ist bei Amazon verbunden mit einer höheren Positionierung in den Angebotslisten, wodurch interessierte Käufer schneller auf entsprechende Angebote aufmerksam werden können. Für Händler sind die so verschickten Gratis-Artikel dann mehr oder weniger als „Werbekosten“ zu verbuchen. Falls ihr in solchen Fällen nichts von den Verkäufern hört, dürftet ihr die Artikel aller Voraussicht nach behalten, ohne mit einer nachträglichen Zahlungsaufforderung rechnen zu müssen. Auch hier gilt aber: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr einen Anbieter kontaktieren, falls dieser aus der Sendung hervorgeht. Amazon bietet im Support-Bereich ein Formular, mit dem man unerwünschte Pakete melden kann (hier ansehen).
- Manchmal schicken Händler absichtlich Pakete an echte Adressen, um positive Bewertungen zu erhalten.
- Prüft euer Amazon-Konto auf unbekannte Aktivitäten.
- Falls ihr ein verdächtiges Paket erhalten habt, kontaktiert den Kunden-Service von Amazon.
Überfüllte Lager könnten auch eine Ursache für eine Lieferung eines Gratis-Artikels sein. Für den Anbieter ist dann das Zuschicken günstiger als den Artikel zu zerstören oder noch länger zu lagern. Möglicherweise habt ihr auch länger bei einem Online-Shop nichts mehr bestellt, der durch das „Geschenk“ wieder auf sich aufmerksam machen möchte.
Fazit
Habt ihr ein Paket mit Artikeln erhalten, die ihr nicht bestellt habt, könnt ihr nicht zur Zahlung gezwungen werden. Zur Sicherheit solltet ihr den Absender kontaktieren, um abzuklären, warum die Artikel zugeschickt wurden und ob ihr sie behalten dürft oder zurückschicken sollt. Kosten dürfen euch zu keinem Zeitpunkt entstehen, außer ihr macht mit dem Absender nachträglich doch einen Handel aus oder stimmt dem Erhalt zu.