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Gericht fällt Hammer-Urteil: Wer einen Verbrenner fährt, schaut in die Röhre

Eine Verbrenner-Abschleppung vom E-Auto-Parkplatz ist rechtens, so das Oberverwaltungsgericht Münster. (© IMAGO / photothek)
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Verbrenner-Autos haben auf Elektroauto-Parkplätzen nichts zu suchen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster gerade bestätigt hat. Sie dürfen selbst dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere E-Auto-Parkplätze frei sind.

E-Auto-Parkplatz: Verbrenner-Abschleppung ist rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat entschieden, dass Autos mit Verbrennungsmotor abgeschleppt werden dürfen, wenn diese auf einem Parkplatz für Elektroautos abgestellt wurden. Selbst wenn direkt neben dem unrechtmäßig belegten Parkplatz weitere Elektroauto-Parkplätze frei sind, ändert das nichts. Eine Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz in Gelsenkirchen wurde abgewiesen.

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Der konkrete Vorfall geht in das Jahr 2029 zurück. Ein Verbrenner-Besitzer hatte geklagt, nachdem sein Fahrzeug – nach seiner Ansicht zu Unrecht – von einem E-Auto-Parkplatz abgeschleppt wurde. Dem OVG zufolge hat die örtliche Beschilderung aber ohne jeden Zweifel klargemacht, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort abgestellt werden dürfen.

Dem Kläger zufolge sei das Zusatzzeichen „mit Parkschein“ ausreichend gewesen, um seinen Verbrenner dort abstellen zu dürfen. Das weitere Zusatzzeichen „Pkw mit Elektrokabel“ hätte sich nur auf das Richtzeichen selbst („Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge“), nicht aber auf das erste Zusatzzeichen bezogen.

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Auch einer weiteren Argumentation folgte das OVG nicht. Der Kläger hatte darauf hingewiesen, dass noch weitere E-Auto-Parkplätze frei waren, als er seinen Verbrenner abstellte. Dem Gericht zufolge könnten Verkehrsteilnehmer aber nicht selbst einschätzen, ob die weiteren Parkplätze in nächster Zeit möglicherweise noch frei sein werden (Quelle: heise online).

Manche E-Autos brauchen nicht viel Platz:

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Kläger vermutet politischen Hintergrund

Dass sein Verbrenner vom E-Auto-Parkplatz abgeschleppt wurde, könnte nach Vermutung des Klägers auch einen politischen Hintergrund haben. Der Parkplatz habe sich vor dem Parteibüro der Grünen befunden.

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